Aufgaben

Das Bundesamt für Migration (BFM) entstand am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES). Es regelt alle ausländer- und asylrechtlichen Belange in der Schweiz

Einreise und Aufenthalt
Wer dauerhaft in die Schweiz einreisen will, benötigt neben gültigen Reisepapieren auch eine Aufenthaltsbewilligung. Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Ländern erhalten diese einfacher als solche aus Drittstaaten.

Arbeit
Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich gut Qualifizierte zugelassen. Asylsuchende dürfen nicht von Anfang an arbeiten.

Schutz vor Verfolgung
Die Schweiz gewährt Menschen, die in ihrer Heimat politisch verfolgt sind oder vor Kriegswirren flüchten müssen, vorübergehend oder dauerhaft Schutz. Asylsuchende durchlaufen ein Asylverfahren, in dem über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus entschieden wird.

Integration
Wer dauerhaft in der Schweiz lebt, soll so gut wie möglich hier integriert sein. Von den Zugewanderten wird verlangt, dass sie sich um ihre Integration bemühen und unsere Regeln und Gesetze einhalten. Der Bund unterstützt gewisse Integrationsprojekte.

Einbürgerung
Gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer können sich einbürgern lassen. In erster Linie sind Gemeinden und Kantone für die Einbürgerung zuständig. Der Bund legt die Kriterien fest.

Auswanderung
Wer hätte nicht schon ans Auswandern gedacht? Jedes Jahr ziehen rund 30'000 Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland, um dort zu studieren, zu arbeiten, zu heiraten oder den Ruhestand zu verbringen.

Rückkehr ins Ausland
Personen, deren Asylgesuch abgewiesen wurden oder die sich illegal in der Schweiz aufhalten, müssen das Land verlassen. Das BFM fördert die freiwillige Rückkehr, unterstützt aber auch wenn nötig die zwangsweise Rückführung.