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Bundesrat lehnt Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" ab

Medienmitteilungen, EJPD, 25.10.2006

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Eidgenössischen Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" verabschiedet. Er beantragt der Bundesversammlung, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten.

Die Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" ist im Nachgang zu den beiden bundesgerichtlichen Urteilen vom 9. Juli 2003 lanciert worden. Das Bundesgericht hatte damals entschieden, dass ein Einbürgerungsentscheid nicht rein politischer Natur, sondern auch ein Akt der Rechtsanwendung ist. Hingegen war in früheren Jahren in Lehre und Praxis überwiegend die Auffassung vertreten worden, die Einbürgerung sei ein politischer Akt, der keiner weiteren Begründung bedürfe und mangels eines Rechtsanspruchs auch nicht anfechtbar sei. Mit der Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen" bringen die Initiantinnen und Initianten zum Ausdruck, dass ein Entscheid von dieser Tragweite nicht durch die Justiz, sondern durch die Politik zu ergehen habe.

Das Volksbegehren beinhaltet in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende Forderungen:

  • Die Gemeinden sollen autonom entscheiden können, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf.
  • Ein erfolgter Einbürgerungsentscheid dieses zuständigen Organs soll endgültig sein, das heisst, nicht mehr durch eine weitere Instanz überprüft werden können.
Die Haltung des Bundesrates zur Rechtsnatur von Einbürgerungen

Im Gegensatz zum Volksbegehren sieht die parlamentarische Initiative Pfisterer vor, dass auch auf Gemeindeebene die rechtstaatlichen Vorgaben, namentlich die Begründungspflicht und die Rechtsweggarantie, bei ablehnenden Entscheiden sicherzustellen sowie der Schutz der Persönlichkeit einbürgerungswilliger Gesuchsteller zu gewährleisten ist. Der Bundesrat erachtet diese Regelung als gangbaren Weg, weshalb er die Ablehnung der Volksinitiative beantragt und stattdessen die ständerätliche Gesetzesvorlage zur parlamentarischen Initiative Pfisterer in der Botschaft als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bezeichnet.

Problembereiche des Volksbegehrens

Zwar geht der Bundesrat davon aus, dass die vorliegende Initiative die Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts nicht verletzt. Wird jedoch die Initiative gemäss den Zielen der Initianten so interpretiert, dass jegliche gerichtliche Überprüfung eines Einbürgerungsentscheids ausgeschlossen wird, ist sie mit dem Völkerrecht nicht vereinbar. Ein solcher Ausschluss stünde namentlich mit einzelnen Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, mit jenen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie jenen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Widerspruch. Weitere Schwierigkeiten entstünden im Falle der Annahme der Volksinitiative aber auch für die Kantone. Aktuell haben zahlreiche Kantone in ihren Bürgerrechtsregelungen einbürgerungswilligen Personen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Rechtsansprüche zuerkannt. Diese Erleichterungen könnten nach Annahme der Volksinitiative nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat das Volksbegehren ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Weitere Auskünfte
Dominique Boillat, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 98 80, E-Mail