Dritte Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien
Medienmitteilungen, BFM, 07.11.2007
Bern-Wabern. In Brüssel hat am Mittwoch die dritte Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien stattgefunden. Dabei wurde zwischen den Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union in erster Linie die Frage der Dauer der speziellen Schutzklausel diskutiert.
Rumänien und Bulgarien sind am 1. Januar 2007 der EU beigetreten. Die Schweiz und die EU sind sich darüber einig, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber diesen beiden EU-Mitgliedstaaten schrittweise und kontrolliert geöffnet werden soll. Zu diesem Zweck kommen Übergangsfristen zur Anwendung. Es besteht während sieben Jahren weiterhin die Möglichkeit, arbeitsmarktliche Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, vorgängige Lohnkontrollen) aufrecht zu erhalten. Die beiden Delegationen konnten sich über die wesentlichen Punkte des Übergangsregimes einigen. Ab wann das Übergangsregime und wie lange die besondere Schutzklausel (Ventilklausel) für Bulgarien und Rumänien gelten sollen, wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein. Die Klausel würde es ermöglichen, auch nach Ablauf des Übergangsregimes für diese beiden Länder erneut Kontingente einzuführen, falls eine unerwünscht starke Zuwanderung erfolgen sollte. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 12. Dezember in der Schweiz statt.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden Direktor des BFM, Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden Direktor des BFM, Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission.
