Stanley Van Tha in die Schweiz eingereist

Medienmitteilungen, BFM, 05.01.2008

Bern. Die schweizerischen Behörden haben sich in der Vergangenheit wiederholt für die Freilassung des myanmarischen Bürgers Stanley Van Tha eingesetzt. Seit heute befindet er sich wieder in der Schweiz und trifft hier auf seine Familie. Stanley Van Tha war nach seiner Rückführung in sein Heimatland von den myanmarischen Behörden festgenommen und mehrere Jahre inhaftiert worden. Das BFM und das EDA begrüssen die Freilassung von Stanley Van Tha.

Der myanmarische Staatsbürger Stanley Van Tha hatte im Jahr 2003 in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht. Sowohl das BFM als auch die damalige Asylrekurskommission (ARK) lehnten das Asylgesuch ab. Mitte April 2004 wurde Stanley Van Tha dann nach Myanmar zurückgeführt.

Wider Erwarten verurteilten die myanmarischen Behörden Stanley Van Tha nach seiner Ankunft in der Hauptstadt Rangoon zu einer Gefängnisstrafe von 19 Jahren. Als Begründung nannte das Gerichtsurteil „Gefährdung der Sicherheit und des Friedens des Landes sowie Fälschung von Stempeln im Pass und illegale Einreise nach Myanmar“.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte sich in Absprache mit dem Bundesamt für Migration (BFM) wiederholt für die Freilassung von Stanley Van Tha bei den myanmarischen Behörden eingesetzt. Die Interventionen vermochten jedoch keine Änderung des Urteils gegen Stanley Van Tha zu bewirken.

Inzwischen haben die myanmarischen Behörden Stanley Van Tha aus der Haft entlassen. Heute Morgen ist er auf dem Flughafen Zürich-Kloten eingetroffen und wurde von seinen in der Schweiz lebenden Familienangehörigen empfangen.

Kontakt / Rückfragen
Jonas Montani, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 78 44, Kontakt