Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Stagiaires-Abkommen mit Japan unterzeichnet

Medienmitteilungen, EJPD, 01.09.2009

Bern. Die Schweiz und Japan haben heute ein Abkommen über den Austausch von jungen Berufstätigen unterzeichnet. Aufgrund dieser Vereinbarung können schweizerische Berufsleute in Japan und japanische Stagiaires in der Schweiz eine Bewilligung für einen befristeten Arbeitsaufenthalt erhalten.

Stagiaires im Sinne der getroffenen Vereinbarung sind Personen mit abgeschlossenem Studium (universitäre Hochschule, Fachhochschule, Berufs- und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen), die im Partnerland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten. Die Anstellung muss im Rahmen der erworbenen beruflichen Fachkenntnisse oder technischen Kompetenzen erfolgen. Die Stagiaires sollen nicht älter als 35 Jahre sein. Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung wird üblicherweise für ein Jahr erteilt; sie kann um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden.

Berufstätige, die im Partnerland eine Anstellung als Stagiaires gefunden haben, müssen sich für die notwendigen Formalitäten an die dafür zuständigen Stellen ihres Heimatlandes wenden. In der Schweiz ist dies das Bundesamt für Migration (BFM).

Die Schweiz hat bereits mit folgenden Ländern Stagiaires-Abkommen: Argentinien, Australien, Bulgarien, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Ukraine, Ungarn und USA.

Kontakt / Rückfragen
Roland Flükiger, Bundesamt für Migration, T +41 31 322 28 85, Kontakt