Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes
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Die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bezweckt die Herstellung der Kohärenz mit dem neuen Ausländergesetz hinsichtlich der Anforderungen an den Integrationsgrad und der Sprachkenntnisse; die Verbesserung der Entscheidgrundlagen und einer damit einhergehenden Sicherstellung, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten; die Reduktion des administrativen Gesamtaufwandes für den Bund durch Vereinfachung und Harmonisierung der Abläufe und Klärung der Rollen im Einbürgerungsverfahren.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 16. Dezember 2009 bis zum 22. März 2010.
Vernehmlassungsunterlagen
- Gesetzesentwurf (80 Kb, pdf)
- Erläuternder Bericht (153 Kb, pdf)
- Fragenkatalog (69 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 17. Dezember 2009
- Presserohstoff (34 Kb, pdf)
- Fragen und Antworten (30 Kb, pdf)
Begleitbriefe an die Vernehmlassungsadressaten
- An die Kantonsregierungen (31 Kb, pdf)
- An die Parteien und die interessierten Kreise (31 Kb, pdf)
