68. Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden, VKM in Schaffhausen

Referat von Dr. Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamts für Migration

Reden, BFM, 20.09.2007

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

I. Umsetzung neues AuG und teilrevidiertes AsylG
Am 1. Januar 2007 ist das erste Paket des teilrevidierten Asylgesetzes in Kraft getreten.
Voraussichtlich am 24. Oktober 2007 wird der Bundesrat über die Inkraftsetzung der übrigen Bestimmungen des Asylgesetzes (insbesondere Ausdehnung Sozialhilfestopp und finanzrelevante Bestimmungen) und des neuen Ausländergesetzes (AuG) sowie den entsprechenden Ausführungsbestimmungen entscheiden. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2008 vorgesehen.

Zur Vorbereitung der Ausführungsverordnungen wurden, in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK), drei gemischte Arbeitsgruppen Bund / Kantone eingesetzt. Die Kantone und insbesondere die VKM wurden damit aktiv in die Ausarbeitung miteinbezogen und konnten ihre Anliegen einbringen.

Diese Zusammenarbeit war sehr konstruktiv, obwohl erwartungsgemäss nicht alle Differenzen ausgeräumt werden konnten. Die Ausführungsverordnungen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden mehrheitlich begrüsst, so dass keine grundlegenden Änderungen vorgenommen werden müssen.

Die VKM wird voraussichtlich Ende Oktober 2007, zusammen mit den anderen direkt betroffenen Stellen, Gelegenheit erhalten, im Rahmen einer kurzen Konsultation zu den an die neue Gesetzgebung angepassten Weisungen Stellung zu nehmen.

Die regionalen Ausbildungsveranstaltungen zum neuen Ausländer- und zum teilrevidierten Asylgesetz finden, wie angekündigt, Anfang November 2007 statt.

II. Integration
Ziel der neuen ausländer- und asylrechtlichen Bestimmungen ist es unter anderem, die Integration derjenigen ausländischen Personen, welche in der Schweiz bleiben, zu verbessern.

Am 22. August 2007 hat der Bundesrat einen integrationspolitischen Aktionsplan verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von über 40 konkreten Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit sowie im Bereich der Quartierentwicklung.

Zur Zeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe, in welcher auch die VKM vertreten ist, Empfehlungen über Inhalt und Anwendung von Integrationsvereinbarungen und entsprechende Mustervereinbarungen zuhanden der Kantone.

III. Umsetzung Schengen/Dublin
In seiner Sitzung vom 15. Juni 2007 hat der Bundesrat entschieden, dass die Assoziierungsabkommen an Schengen und an Dublin auf der Basis der Übergangslösung der Fahndungsdatenbank SISone4all frühestens auf den 1. November 2008 in Kraft gesetzt werden sollen.

Das BFM Umsetzungsprojekt Schengen/Dublin unter der Leitung von Vizedirektor U. Betschart ist für die Umsetzung des Schengen-Besitzstandes sowie der entsprechenden Weiterentwicklungen im Migrationsbereich verantwortlich. Sie werden regelmässig per Newsletter über die Umsetzungsarbeiten beim BFM im Bereich Schengen/Dublin informiert.

Da sich die Arbeiten im Informatikbereich als sehr komplex herausgestellt haben, ist im Frühling dieses Jahres ein zentral gesteuertes IT-Projekt auf Stufe EJPD eingesetzt worden, dem auch die Schengen- und Dublin-relevanten Informatikarbeiten des fedpol und des Informatik Service Center EJPD (ISC EJPD) angehören.
Die Assoziierung an Schengen beinhaltet insbesondere die Ausstellung von Schengen-Visa - in einer ersten Phase auf konventionelle Art und Weise und mittels Anwendung des Konsultationsverfahrens VISION und in einer zweiten Phase mit nationalen Visuminformationssystem N-VIS.

Für die Assoziierung an Dublin müssen der Zugriff auf die Fingerabdruckdatenbank EURODAC und die Benützung der Informationsdatenbank DubliNet gewährleistet sein.

Neu ist auch die Einführung des neuen Ausländerausweises (NAA) nach den Vorgaben der Schengen-relevanten Bestimmungen im Umsetzungsprojekt Schengen/Dublin integriert.

IV. Neuer Ausländerausweis
Im Oktober 2006 war die Verantwortung für das Projekt Neuer Ausländerausweis BFM-intern neu geregelt (und dem Direktionsbereich Einreise, Aufenthalt und Rückkehr übertragen) worden.
Die neue Projektleitung ging von der Einführung der neuen Ausweise auf Mitte 2008 aus. Die VKM hat das BFM im Februar 2007 ersucht, das Projekt Neuer Ausländerausweis grundsätzlich zu überdenken und hierfür einen Marschhalt einzulegen.

Um rasch Grundsatzfragen in Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausländerausweisen klären zu können, hat das BFM daraufhin die Arbeitsgruppe "Ausstellung von neuen Ausländerausweisen" eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat zuhanden des Projekts einen Bericht erstellt und kann nun aufgelöst werden.

Des weiteren hat das BFM im Sommer beschlossen, das Projekt Neuer Ausländerausweis als IT-Projekt in die erwähnte EJPD-Projektstruktur zur Umsetzung von Schengen/Dublin zu integrieren.

Neu sind die in diesem Rahmen laufenden Projekte im IT-Bereich vernetzt und einem zentral gesteuerten IT-Programm auf Stufe EJPD angeschlossen.

Die BFM-interne Projektorganisation wurde der departementsübergreifenden IT-Struktur angepasst. Damit sollten die notwendige Transparenz und die Möglichkeit der Nutzung von Synergien zwischen den Projekten gewährleistet werden können.

Für die Stellungnahme ihrer Vereinigung zur Frage der Ausstellung von Ausländerausweisen an EG- und EFTA-Angehörige danke ich ihnen.

Diese und weitere vordringlich zu entscheidenden Grundsatzfragen müssen nun im Rahmen dieses Projekts geklärt werden.

Die Projektleitung NAA wird die VKM kontaktieren, um die Vertretung der Kantone auch in dieser neuen Projektstruktur sicher zu stellen.

Das erklärte Ziel ist es, am 1. November 2009 einen Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige mit biometrischen Daten einzuführen.

Der aktuelle Zeitplan für die Inkraftsetzung von Schengen zwingt uns aber, bereits am 1. November 2008 einen Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige gemäss den Vorgaben der EU auszustellen. Das Projektteam erarbeitet zur Zeit eine möglichst einfache Lösung, um ab diesem Datum die schengenkompatible Ausweiskarte für ausländische Personen mit Lichtbild und Unterschrift ausstellen zu können.

V. Biometrie
Im EJPD bestehen verschiedene Projekte, bei welchen die Bearbeitung von biometrischen Daten eine Rolle spielt. Das Departement hat aus Gründen der Einheitlichkeit und zur Nutzung von Synergien entschieden, dass die Erfassung biometrischer Daten für den Schweizerpass, die Schweizerischen Reiseausweise, den Ausländerausweis und das Schengen Visum über technisch einheitliche Erfassungssysteme und über eine gemeinsame Systemplattform erfolgen soll.

Der Projektausschuss "Biometrie in Schweizer Reiseausweisen" unter der Leitung von Herrn Generalsekretär Eberle hat heute die Federführung beim Bund im Bereich der biometrischen Daten in Ausweisdokumenten.

Der Einbezug der Migrationsämter im Bereich Biometrie wurde bisher als ungenügend erachtet. Der Departementsvorsteher EJPD hat daher die VKM eingeladen, in Absprache mit der KKJPD einen Vertreter des VKM-Vorstandes in den Projektausschuss "Biometrie in Schweizer Reiseausweisen" zu entsenden, um den Informationsfluss künftig zu verbessern.

VI. EURO 2008
Während der EURO 2008 vom 7. bis 29. Juni 2008 gilt ein vereinfachtes Verfahren im Visabereich, welches mit Memorandum of Understanding zwischen der Schweiz und Österreich vereinbart worden ist. Die von Österreich ausgestellten Visa berechtigen auch zur Einreise in die Schweiz und Liechtenstein. Die Visa werden von der Schweiz aber nur anerkannt, wenn eine vorgängige Kontrolle in den schweizerischen Ausländer-, Fahndungs- und Asylverfahrensregistern ergeben hat, dass in der Schweiz und Liechtenstein keine Fernhaltegründe bestehen. Nach dieser Kontrolle werden sie mit dem Vermerk EURO 2008 versehen. Damit besteht eine doppelte Sicherheit für beide Staaten.

Die beteiligten Amtsstellen in der Schweiz und in Österreich werden im Lauf des Herbst die weiteren Verfahrensfragen klären (Mitarbeit vor Ort, Weiterleitung der Gesuche etc.).

In Bezug auf die Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen gelten auch während der EURO 2008 die ordentlichen Zuständigkeiten nach dem heute geltenden Recht. Wegweisungen sind auch während der Fussball-europameisterschaft 2008 durch die heute zuständigen Kantonspolizeien und Migrationsbehörden anzuordnen und zu vollziehen. Im Bereich des Wegweisungsvollzugs wird das BFM Bereitschaft erstellen für Rückführungen auf dem Luftweg. Gleichzeitig wird das Amt die beschränkte Verfügbarkeit der kantonalen Polizeieinsatzkräfte berücksichtigen.
VII. Verbesserungen im Visabereich
Das Verfahren der Visaerteilung unter Beteiligung von EDA, BFM und den Kantonen ist komplex. Der aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzte Fachausschuss "Illegale Migration und Ausländerkriminalität" empfiehlt im Rahmen seiner Vorschläge zur Optimierung des Visaverfahrens, regelmässig Konsularkonferenzen unter Federführung des EDA und Beteiligung von BFM und Kantonen durchzuführen.

Eine entsprechende Empfehlung zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden fand sich bereits im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats vom 17. April 2007 zum Thema "Visaerteilung durch die Auslandvertretungen der Schweiz".

Bis heute konnten bereits einige derartige Konsularkonferenzen durchgeführt werden. Ich bin froh, dass die Kantone bereit sind, an diesen Konferenzen aktiv mitzuwirken und danke für das Engagement. Der Einblick in die Arbeiten der Aussenstellen des EDA ist wertvoll. Umgekehrt möchte ich anregen, dass Konsularbeamte im Rahmen ihrer Ausbildung auch Einblick in die Abläufe der kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz erhalten.

VIII. 100% Bundesanhörungen
Das im Februar 2007 gestartete Umsetzungsprojekt 100% Bundesanhörungen ist auf Kurs.
Seit August steigt die Kapazität des BFM, Anhörungen durchzuführen, stetig an und die Anzahl der den Kantonen zugeteilten Dossiers geht zurück.

Wie bereits in Aussicht gestellt, werden die Kantone ab 1.Oktober 2007 keine Aufträge für Anhörungen mehr erhalten, ausser im Falle von in Gefängnissen gestellten Asylgesuchen. In Bezug auf diese Anhörungen müssen noch Massnahmen getroffen werden. Sie werden diesbezüglich bis Ende Jahr informiert werden.

Im heutigen Zeitpunkt darf davon ausgegangen werden, dass das BFM in der Lage sein wird, per 1. Januar 2008 alle Anhörungen im Asylbereich zu übernehmen.

Was die noch bei den Kantonen pendenten Dossiers betrifft, so wird im Herbst eine entsprechende Bestandesaufnahme gemacht werden.

IX. Aktueller Stand Personen- freizügigkeitsabkommen (FZA)
Am 1. Juni 2007 ist die volle Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten und der EFTA eingeführt worden. Verlässliche Angaben bezüglich deren Auswirkungen liegen zur Zeit noch nicht vor.
Die Verhandlungen über die Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien sind am 10. Juli 2007 in Brüssel aufgenommen worden. Die Schweiz wird wiederum auf einer angemessenen Übergangsfrist bestehen.

Das BFM wird bis Ende 2007 als federführendes Amt in Zusammenarbeit mit dem seco/Integrationsbüro eine Botschaft zur Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens nach dem Jahr 2009 ausarbeiten. Der Bundesrat wird anfangs 2008 Beschluss fassen über diese Botschaft. Das Geschäft wird voraussichtlich im beschleunigten Verfahren in der Sommersession 2008 im Parlament behandelt werden. Der Parlamentsbeschluss über die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens untersteht dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Nichtverlängerung müsste der EU bis spätestens Ende Mai 2009 notifiziert werden. In Folge der Guillotineklausel hätte eine Nichtverlängerung automatisch auch die Kündigung der anderen Bilateralen I zur Folge.

X. ZEMIS
Die Ergebnisse der Tests des aktuellen ZEMIS-Releases 1.4 und die mit dem Vorstand der VKM geführten Gespräche veranlassten mich, die an ZEMIS beteiligten Stellen am 28. August 2007 über die Verschiebung der für den 1. Oktober 2007 geplanten Einführung des zentralen Migrationssystems zu informieren.
Dies, obwohl der Lasttest von ZEMIS am 27. August 2007 weitestgehend erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Die wichtigsten Vorbehalte seitens der Migrationsämter betreffen

  • nach wie vor bestehende Funktionsfehler in gewissen Geschäftsprozessen
  • und die ungenügende Geschwindigkeit des Systems beim Abschliessen von Geschäften.
  • Die Einführung von ZEMIS per 1. Oktober 2007 wäre tatsächlich mit zu grossen technischen Risiken behaftet.

Zur Zeit wird in erster Priorität an der Behebung der festgestellten Fehler gearbeitet.
Die Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und des teilrevidierten Asylgesetzes auf den 1.1.08 und andererseits die Umsetzung von Schengen/Dublin per November 08 sind zu zu berücksichtigen.

ZEMIS muss nun möglichst rasch eingeführt werden können. Die bestehenden Systeme ZAR und AUPER lassen sich nicht mehr an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Kommt hinzu, das ZEMIS die Basis ist für später aufzuschaltende Projekte wie z.B. Schengen/Dublin.

Mit Ihrem Vorstand haben wir die Lage am 18.9.07 analysiert und sind zum Schluss gekommen, dass ein Vertreter des VKM in die Projektleitung aufgenommen wird (Herr Zanga bleibt Vertreter des VKM im Projektausschuss) und dass die Kantone Vertreter in ein Testteam sowie ein Team zur Frage der Behandlung des Massengeschäfts entsenden.

Das ZEMIS soll per Ende 07 funktionieren und die Kantone erhalten dann bis zur definitiven Aufschaltung im März 08 Zeit für ihre nötigen Anpassungen.

Ueberdies werden wir an der nächsten Sitzung mit Ihrem Vorstand eine Uebergangslösung für Januar und Februar 08 erarbeiten.

Ich fordere Sie daher auf, ZEMIS zusammen mit dem BFM funktionsfähig zu machen und dessen Einführung zu Beginn des nächsten Jahres zu unterstützen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.