„Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik“
Medienkonferenz der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK
Reden, EJPD, 20.01.2009
Referat von Bundesrätin Widmer-Schlumpf vom 20. Januar 2009, Medienzentrum Bundeshaus
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Auftaktveranstaltung des Tripartiten Prozesses zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik.
Zwei Fragen dürften sich bei Ihnen aufgedrängt haben, als Sie die Einladung zu dieser Orientierung hier im Medienzentrum Bundeshaus erhalten haben.
Die Eine ist: Weshalb wird im Bereich der Integrationspolitik in einem tripartiten Rahmen unter Einbezug einer interessierten Öffentlichkeit gearbeitet?
Die Andere dürfte sein: Weshalb lancieren wir einen Prozess zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik?
Ich möchte Ihnen auf diese zwei Fragen Antworten geben und aufzeigen, weshalb der Bund ein ganz besonderes Interesse an den Ergebnissen dieses Prozesses hat.
Weshalb ein tripartiter Prozess zur Weiterführung der Integrationspolitik?
Das neue Ausländergesetz (AuG), welches erstmals auf Ebene eines Bundesgesetzes Ziele und Grundsätze der schweizerischen Integrationspolitik definiert, ist nun seit etwas über einem Jahr in Kraft. Integration wird darin als Gesamt- und Querschnittaufgabe festgelegt, welche Bund, Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Migrantenorganisationen wahrzunehmen haben.
Schon lange bevor Integrationspolitik gesetzlich verankert wurde, gab es zahlreiche Bemühungen von staatlicher Seite wie auch von unzähligen engagierten Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Als ehemalige Regierungsrätin weiss ich, welch’ grosse und wichtige Arbeit in den Kantonen und Gemeinden für die Gesellschaft geleistet wird. In
meinem ersten Jahr als auch für Integrationsfragen zuständige Bundesrätin bin ich unzähligen Menschen – Schweizerinnen, Schweizern, Ausländerinnen und Ausländern – begegnet, die sich bei der Arbeit, im Quartier oder in Vereinen für das Gelingen von Integration einsetzen.
Was wir unter gelungener Integration verstehen wollen, wurde – durch die Stimmbevölkerung gutgeheissen – im neuen Ausländergesetz ebenfalls festgelegt. Ziel ist das friedliche Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie Chancengleichheit.
Das sind hohe Ziele, und diese können nur erreicht werden, wenn alle staatlichen Ebenen sowie Wirtschaft und Gesellschaft sich dafür einsetzen. Und wir können sie nur erreichen, wenn wir die zahlreichen laufenden Bemühungen aufeinander abstimmen. So wurde denn im neuen Ausländergesetz auch der Koordination eine grosse Bedeutung zugemessen. Der Bund nimmt seinen Koordinationsauftrag wahr, in dem zum einen eng mit den kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen zusammengearbeitet wird und den Kantonen bei der Umsetzung des Schwerpunkteprogramms des EJPD sowie bei der Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene die operativen Kompetenzen übertragen werden. Zum anderen versteht der Bund den Koordinationsauftrag so, dass die Behörden innerhalb der Regelstrukturen des Bundes stärker in die Verantwortung gezogen werden.
Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundesrat im August 2007 ein Paket aus 45 Massnahmen vorgelegt. 14 Bundesstellen aus sechs Departementen verfolgen mit ganz unterschiedlichen Projekten konkrete Ziele, um Integration in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorwärts zu treiben. Vor wenigen Tagen hat die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen IAM, welche das Massnahmenpaket mit einem Monitoring begleitet, einen ersten Zwischenbericht abgegeben. Wir haben darüber informiert. Erfreulicherweise steht ein grosser Teil der Massnahmen planmässig in Umsetzung.
Begleitend zur Umsetzung des Pakets der 45 Integrationsmassnahmen des Bundes, haben sich im Laufe des Jahres 2008 die Direktorin und die Direktoren der engagierten Bundesämter in verschiedenen Gesprächen mit den Sozialpartnern, Vertretern der Migrationsbevölkerung und den Parteien getroffen. Ich selber habe Delegationen geführt bei Treffen, an welchen diese Fragen mit den Parteien und den Kantonen besprochen wurden. Von den wertvollen Anregungen, die wir so erhalten haben, möchte ich zwei Punkte hervorheben:
Der Integrationsdialog des letzten Jahres hat gezeigt, dass es zur erfolgreichen Umsetzung der Massnahmen vermehrt Gespräche zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Vertretern der Wirtschaft und der Gesellschaft, amentlich auch der Migrantenorganisationen braucht. Allein von Staates wegen, oder gar eine staatliche Ebene isoliert, kann in der Integration nur wenig erreichen.
Weiter wurde in diesen Gesprächen von verschiedenen Seiten der Wunsch geäussert, dass es nicht nur zur Begleitung der laufenden Massnahmen, sondern auch zur Entwicklung neuer und innovativer Ideen Gespräche braucht. Wir haben die verschiedenen Rückmeldungen aufgenommen.
Für die stärkere Koordination zwischen den staatlichen Ebenen bietet sich die Tripartite Agglomerationskonferenz TAK als bewährte, von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam geführte politische Plattform an. Integrationspolitik ist ein zentrales Themenfeld der TAK seit ihren Anfängen. Im Rahmen der TAK konnten denn zu Fragen der Integrationsund Migrationspolitik in den letzten Jahren einige wichtige Meilensteine gesetzt werden.
Bisher habe ich von der Umsetzung der Integrationspolitik gesprochen. Der Titel des TAKProzesses zeigt aber, dass es nicht nur um Zusammenarbeit bei laufenden Arbeiten geht, sondern um Koordination und Kooperation bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen.
Während wir im täglichen Geschäft mit der Umsetzung des neuen Ausländergesetzes und den damit angelaufenen oder verstärkten Integrationsmassnahmen beschäftigt sind, hat die politische Diskussion um Integration längst ihre Fortsetzung gefunden. Verschiedene parlamentarische Vorstösse fordern – oft als Reaktion auf aktuelle Ereignisse – zusätzliche Massnahmen, Präzisierungen des Begriffs Integration im Ausländerrecht und im Bürgerrechtsgesetz oder konsequentere Einforderung von Integration respektive schärfere Sanktionen bei Nicht-Integration.
Wir lancieren deshalb heute einen Prozess zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik, weil durch den Erfahrungs- und Ideenaustausch alle in der Weiterentwicklung engagierten Kreise profitieren können.
Lassen Sie mich ausführen, was sich der Bund speziell vom in der Startphase stehenden triparten Prozess zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik erhofft:
Vorschläge zur Integrationspolitik sind auf eidgenössischer Ebene besonders zahlreich. Der Bundesrat hat Vorstösse aus dem Stände- oder Nationalrat bisher damit beantwortet, dass wir die Anliegen im Rahmen des Prüfungsauftrags der Motion Schiesser diskutieren werden.
Die Motion Schiesser wurde vom Parlament am 11. März 2008 überwiesen. Sie beauftragt den Bundesrat, die Schaffung eines Rahmengesetzes Integration zu prüfen. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten bis Ende 2009 einen Bericht dazu vorlegen.
Wir möchten diesen Bericht allerdings nicht alleine auf Erfahrungen und Einschätzungen, die auf Bundesebene gemacht werden, stützen.
Da Integrationspolitik nur in enger Zusammenarbeit aller staatlicher Ebenen sowie mit aktiver Unterstützung privater Akteure, namentlich den Sozialpartnern sowie den Migrantenorganisationen, umgesetzt werden kann, müssen sie in unserer Prüfung eines möglichen nationalen Integrationsgesetzes ausdrücklich einbezogen werden. Wir wollen uns bei unserem Prüfungsbericht zur Motion Schiesser auf die Arbeiten und Erkenntnisse stützen können, die im von Regierungsrat Mermoud vorgestellten Vorgehen bis Sommer 2009 generiert werden.
Der geplante tripartite Prozess gewährleistet, dass die Gemeinden und Kantone, aber auch die nicht-staatlichen Akteure und Migrantenorganisationen eine Plattform erhalten, um sich aktiv mit eigenen Ideen einzubringen. Deshalb unterstützen wir die von Seiten der Kantone ausgehende und von der TAK aufgenommene Initiative, den tripartiten Prozess zur „Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik“ durchzuführen.
Diese Diskussion sollte nach unserem Erachten zwei Stossrichtungen haben:
Erstens wünschen wir uns eine Klärung der Grundsätze: Braucht es konkretere Prinzipien und Ziele der Integrationspolitik, die über das hinausgehen, was wir heute in Artikel 4 des Ausländergesetzes schon haben? Müssen diese auf Gesetzesstufe konkretisiert werden?
Und zweitens zur Umsetzung: Wie gestaltet sich die Arbeitsteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden? Braucht es weitergehende Bestimmungen im Bereich der Finanzierung? Oder im Bereich der Steuerung und Koordination?
Wenn rechtliche Massnahmen sinnvoll erscheinen, ist wiederum tripartit zu diskutieren, auf welcher staatlichen Ebene diese anzusetzen wären: auf Bundesebene, auf Kantonsebene oder auf Gemeindeebene?
Ich habe mit einem Schreiben Ende Dezember 2008 im Namen der TAK die grossen nationalen Organisationen eingeladen, dass sich ihre Mitglieder aktiv an der Diskussion um diese Fragen beteiligen. Die Hearings stehen einem breiten Teilnehmendenkreis offen. All jenen, die sich konstruktiv in die Debatte einbringen, danke ich schon jetzt.
