Asylgesuch

Zurück zur Seite «Asylverfahren»

Das Asylgesuch ist die Bitte eines ausländischen Staatsbürgers um Aufnahme in der Schweiz. Ein Asylgesuch ist an keine Formvorschriften gebunden. Es kann mündlich oder schriftlich bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland, an einem Grenzposten oder bei der Grenzkontrolle eines Schweizer Flughafens vorgebracht werden. Bei der Einreichung des Asylgesuchs informiert der Gesuchsteller die Schweizer Behörden über seine Identität und belegt diese wenn möglich mit offiziellen Dokumenten. Er benennt die Gründe, die ihn zum Verlassen seines Heimatstaates bewegen. Asylbewerber, die sich der Bedeutung des Verfahrens bewusst sind, bemühen sich, Aussagen zu ihrer persönlichen Situation durch entsprechendes Beweismaterial zu belegen.

Die meisten Asylgesuche werden direkt bei einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundesamts für Migration eingereicht. Falls der Gesuchsteller bereits im Besitz einer schweizerischen Aufenthaltsbewilligung ist, kann das Asylgesuch auch bei der Fremdenpolizei (Migrationsamt) des Wohnkantons eingereicht werden.