Empfangs- und Verfahrenszentren

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Unabhängig von der Art der Einreise müssen sich alle Asylbewerber bei einem der vier Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundesamts für Migration in Chiasso, Vallorbe, Basel oder Kreuzlingen melden. Beim Eintritt in das EVZ werden die Personalien der Asylsuchenden registriert. In einer anschliessenden Befragung müssen sie ihre persönlichen und familiären Verhältnisse sowie ihre Asylgründe summarisch darlegen. Gleichzeitig werden ihnen Fingerabdrücke genommen und Fotoportraits erstellt. Mit Hilfe dieser erkennungsdienstlichen Daten wird überprüft, ob die betreffenden Personen schon früher – allenfalls unter anderen Namen – in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht haben. Bei offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gesuchen, aber auch bei klar positiven Fällen, kann ein beschleunigtes Verfahren angewendet werden. Dabei wird das Asylgesuch bereits an im EVZ abgeschlossen und gegebenenfalls der Vollzug der Wegweisung durchgeführt. Die übrigen Asylsuchenden werden bis zum Abschluss des Asylverfahrens einem Kanton zugeteilt.

Frage: Was haben Mamadou B., Ahmed H. und Sadiye C., an der Empfangstelle ausgesagt?

 
Fall A

An dem in Grenznähe liegenden EVZ Chiasso reicht Mamadou B. am 4. Dezember sein Asylgesuch ein. An der Kurzbefragung erklärt Mamadou B., er habe im Heimatland Sierra Leone nie Papiere besessen: «Was meinen Geburtsschein betrifft, so ging dieser beim Überfall auf mein Haus verloren…». Der Befrager an der EVZ notiert zu den Asylgründen wortwörtlich folgendes: «Die Rebellen sind gekommen und haben unser Dorf überfallen, die Leute vertrieben und unser Haus zerstört…». Nachdem alle Hauptgründe erfasst worden sind, fügt Mamadou B. an: «Ich habe Angst, in mein Dorf zurückzukehren, da sich noch einige Rebellen in der Region versteckt halten…».

Weil er keine Papiere abgegeben und der Befrager auf einige länderspezifische Fragen keine Antwort erhalten hat, kommen erste Zweifel an der sierraleonischen Herkunft des Gesuchstellers auf.

 
Fall B

Am 25. März reicht Ahmed H. im EVZ Vallorbe sein Asylgesuch ein. Es findet eine Kurzbefragung statt. Darin macht Ahmed H. deutlich, dass er aus ökonomischen und politischen Überlegungen sein unstabiles Land verlassen hat. Einen Personalausweis reicht er nicht zu den Akten.

Am 28. März wird Ahmed H. für die Dauer des Asylverfahrens dem Kanton Genf zugeteilt.

 
Fall C

Am 30. April, einem grau-regnerischen Mittwochmorgen, meldet sich Sadiye C. bei der Reception des EVZ’s Kreuzlingen. Sie reicht ein Asylgesuch ein und gibt ihre zwei Identitätsausweise ab. Man findet bei ihr eine Agenda, die man ihr trotz lautstarkem Protest abnimmt, später aber wieder aushändigt. Am 5. Mai wird Sadiye C. befragt. Der eher skeptischen Befragerin erklärt sie, weshalb sie zwei Identitätsausweise besitzt: Der eine sei echt – ausgestellt in Bingöl am 3. September 1997 – der andere, lautend auf den Namen «Esen Karatas», sei gefälscht. Man fragt sie nach den Gründen für die Ausreise. «Ich werde gesucht, wenn Sie mich in die Türkei zurückschicken, muss ich ins Gefängnis.» «Am 10. November des letzten Jahres nahm ich an einer Demonstration gegen Zulassungsbeschränkungen an die Universität teil; als die Polizei eingriff, konnten die meisten flüchten; ich war aber zu weit vorne und wurde – wie früher auch schon – festgenommen. Nun werde ich grundlos beschuldigt, eine verbotene linke Partei tatkräftig unterstützt zu haben. Sie haben mich geschlagen, mir Schlechtes angetan...»

 
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