FAQ – Häufig gestellte Fragen
Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung
Fragen zur ordentlichen Einbürgerung
Fragen zur erleichterten Einbürgerung
Fragen zum Doppelbürgerrecht
Ich bin Schweizer Bürger(in) und möchte noch eine zusätzliche Staatsangehörigkeit erwerben. Kann ich mein Schweizer Bürgerrecht beibehalten?
Ja, sofern der andere Staat in seiner Gesetzgebung nicht verlangt, dass ich auf meine bisherige Staatsangehörigkeit verzichte. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des anderen Staates, in der Schweiz somit die Botschaften oder Konsulate.
Fragen zur eingetragenen Partnerschaft
- Neuregelung: Eingetragene Partnerschaften (10 Kb, pdf)
Kontakt / Rückfragen
