EU/EFTA Bürger in der Schweiz
Die Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA erfolgt schrittweise. Für die alten EU-Mitgliedsstaaten (EU-17 inklusive Malta und Zypern), die Mitgliedsstaaten der EU-8 welche der EU 2004 beigetreten sind sowie die EFTA-Staaten gilt die volle Personenfreizügigkeit. Einzig für Bulgarien und Rumänien (EU-2) gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Einen guten Überblick über die geltenden allgemeinen Bestimmungen erhalten Sie im folgenden Dokument:
- Übersicht über die Personenfreizügigkeit (36 Kb, pdf)
Herkunftsländer
Für weiterführende Informationen (je nach Aufenthaltszweck) klicken Sie bitte auf die Informationsblätter auf der rechten Seite oder auf Ihr Herkunftsland:
Bewilligungen
Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:
