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Integration

Die Grundsätze und Ziele der schweizerischen Integrationspolitik sind im neuen Ausländergesetz (AuG) (SR 142.20) geregelt.

Integration präsentiert sich darin als vielschichtiger Prozess, an welchem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind.

Integration gelingt dann, wenn rechtmässig anwesende Ausländerinnen und Ausländer chancengleichen Zugang zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz erhalten.

Es wird von ihnen erwartet, dass sie die Grundwerte der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhalten, einen Willen zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung zeigen sowie über Kenntnisse einer Landessprache verfügen.