"Asylbewerber in Europa besser verteilen"
Interviews, BFM, 08.04.2009. Tages-Anzeiger, Christina Leutwyler
Tages-Anzeiger: "Der Direktor des Bundesamtes für Migration, Eduard Gnesa, beurteilt die ersten Erfahrungen mit dem Dublin-Abkommen positiv – gerade auch mit Italien. Probleme gibt es hingegen mit Griechenland."
Seit das Dublin-Abkommen am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, wurden 997 Asylbewerber identifiziert, die aus einem anderen Dublin-Staat kamen. Davon können bisher 564 zurückgeschickt werden. Wie wird das die Asylzahlen beeinflussen?
Eduard Gnesa: Eine Prognose ist noch nicht möglich. Wir rechnen in diesem Jahr mit 17 000 Asylgesuchen, wobei es 1500 mehr oder weniger sein können. Das hängt zum Beispiel davon ab, wie gut die Patrouillen funktionieren, die Italien und Libyen vereinbart haben. Aber die Erfahrungen in Deutschland und Österreich zeigen, dass der Migrationsdruck im Asylbereich dank Dublin zurückgegangen ist.
Wie stark?
Das lässt sich nur schwer sagen. Entscheidend ist der psychologische Effekt. Die Asylbewerber wissen, dass sich ein zweites Gesuch in einem anderen Land nicht lohnt.
Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zum Dublin-Abkommen mit Einsparungen von 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Ist das realistisch?
Das war vor meiner Zeit als Direktor des Bundesamtes für Migration. Wir haben die Zahl nie mehr erwähnt, weil eine solche Prognose schwierig ist. Klar ist jedoch, dass sich pro zurückgewiesenem Asylbewerber 18 000 Franken im Jahr einsparen lassen.
Kommen die Asylsuchenden wie vermutet vor allem über Italien?
Das ist so. 525 dieser 997 Asylsuchenden reisten über Italien. Es fällt auf, dass die Zahl der Asylbewerber aus Eritrea und Somalia stark zurückgegangen ist. Im letzten Dezember kamen 508 Eritreer und 396 Somalier, im März waren es noch 82 Eritreer und 37 Somalier. Wir nehmen an, dass dies teilweise auf Dublin zurückzuführen ist – auch wenn die Zahlen Anfang Jahr immer tiefer sind, weil im Winter die Überfahrt gefährlicher und schwieriger ist.
Nimmt Italien diese Leute problemlos zurück?
Die Erfahrungen sind positiv. Italien hat sich bisher bereit erklärt, 316 Bewerber zurückzunehmen. Nur 20 Ersuche aus der Schweiz wurden abgelehnt. Allein im letzten Jahr landeten rund 37 000 Asylsuchende auf der italienischen Insel Lampedusa . . .
. . . und alle Asylsuchenden dort werden registriert?
Soweit wir wissen, ja.
Wird nicht rasch der Punkt erreicht sein, an dem Italien mit der Rückübernahme überfordert ist?
Italien, Spanien und Griechenland haben mehrmals auf eine gerechtere Verteilung der Asylbewerber gedrängt. Die EU-Kommission hat deshalb Änderungen der Dublin-Verordnung vorgeschlagen, die der EU-Rat jetzt berät. Gewisse Änderungen sind problematisch, weil sie das Dublin-System aufweichen würden – so etwa wenn Beschwerden gegen Überstellungen aufschiebende Wirkung erhielten. Zudem sollen die Überstellungen für sechs Monate ausgesetzt werden, wenn ein Dublin-Staat eine Notsituation geltend macht. Meiner persönlichen Meinung nach sollten die Dublin-Regeln nicht aufgeweicht, sondern durch ein Burden-Sharing ergänzt werden – also die Asylbewerber in Europa besser verteilt werden.
Wie soll das funktionieren?
Die europäischen Staaten sollten Asylbewerber im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl aufnehmen – so wie dies die Kantone in der Schweiz machen.
In Griechenland hapert es mit den Asylverfahren. Schickt die Schweiz Bewerber dorthin zurück?
Die EU-Kommission hat Griechenland, das den Migrationsdruck natürlich stark spürt, wegen der ungenügenden Verfahren wiederholt gerügt. Seither gibt es Fortschritte, aber auch noch Schwachstellen. Wir haben deshalb am 10. Februar entschieden, bis auf weiteres gewisse verletzliche Personengruppen nicht nach Griechenland zurückzuschicken: betagte Personen, Familien mit minderjährigen Kindern, unbegleitete Minderjährige oder Kranke. Andere Dublin-Staaten halten es auch so.
Die Schweiz schickt niemanden in den Zentral- und Südirak zurück – Schweden hingegen schon. Der Iraker Fahad K., den die Schweiz, gestützt auf Dublin, nach Schweden zurückgeschafft hat, riskiert, von dort nach Bagdad gebracht zu werden. Müsste die Schweiz da nicht grosszügiger sein?
Nein. Schweden beachtet die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Herr K. kann in Schweden zwei Beschwerdeinstanzen anrufen. Sie müssen entscheiden, ob er in den Irak zurückgeschafft werden kann. Im Dublin-Verfahren haben wir nur zu beurteilen, wo das erste Asylgesuch gestellt wurde – im Fall von Herrn K. war das in Schweden. Das Bundesverwaltungsgericht hat unseren Entscheid geschützt. Im Übrigen schickt die Schweiz zwei Drittel der abgewiesenen irakischen Asylbewerber, nämlich jene aus dem Nordirak, dorthin zurück. Bewerber aus dem Zentralirak haben wir bisher in der Regel vorläufig aufgenommen. Wir sind daran, diese Praxis zu überprüfen.
Schweden hat sich von seiner einst grosszügigen Praxis gegenüber Irakern abgewandt, die immer zahlreicher kamen. Riskiert jemand wie Fahad K. nicht, Opfer dieser Verschärfung zu werden?
Nein, im Fall K. sehe ich diese Gefahr nicht. Sein Fall wird – wie andere auch – sehr genau angeschaut. Schweden ist sehr humanitär eingestellt und hat viele Iraker als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Aber in anderen Fällen fand Schweden, die Leute benötigten den Schutz nicht und könnten zurückgehen.
In der Datenbank des Bundesverwaltungsgerichts sind bisher nur zwei Beschwerdeentscheide zu Rückschiebungen in andere Dublin-Staaten zu finden. Wie erklären Sie sich die tiefe Zahl?
Bisher hat es in der Tat nur vereinzelte Beschwerden gegeben. Das Dublin-Verfahren regelt ja nur, welcher Staat zuständig ist, um ein Asylverfahren durchzuführen. Da es meist klare Hinweise gibt, ob jemand schon in einem anderen Land ein Asylgesuch gestellt hat, dürften Rechtsberatungsstellen und Anwälte die Chance von Beschwerden mehrheitlich als gering einschätzen.
Ist es nicht so, dass Asylbewerber ihr Beschwerderecht gar nicht wahrnehmen können, weil sie in dem Moment festgenommen werden, in dem sie den Entscheid erhalten?
Die Möglichkeit der Beschwerde gibt es. Aber diese hat keine aufschiebende Wirkung.
Am 17. Mai stimmen wir über die biometrischen Pässe ab, die vom Schengen-Recht verlangt werden. Schengen und Dublin wurden immer als Paket behandelt. Würde die Schweiz bei einem Nein zu den biometrischen Ausweisen auch aus dem Dublin-System ausscheiden?
Im technischen Bereich sehe ich kein Problem. Inwieweit ein politischer Zusammenhang hergestellt werden könnte, lässt sich noch nicht sagen. Das hinge von allfälligen Verhandlungen mit der EU ab. Es ist zu früh, um darüber zu spekulieren.
