Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Rückübernahmeabkommen zwischen den Benelux Staaten und der Schweiz

Medienmitteilungen, EJPD, 12.12.2003

Bern, 12.12.2003 Die Schweiz hat heute ein Rückübernahmeabkommen mit den Benelux Staaten abgeschlossen. Darin wird ebenfalls der Transit durch die Vertragsstaaten bei Rückführungen von Drittstaatsangehörigen mit unbefugtem Aufenthalt geregelt.

Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), sowie die Botschafter Marc Baptist (Belgien), Yves Spautz (Luxemburg) und Roelof Reinhold Smit (Niederlande) unterzeichneten das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und den Benelux Staaten.

Das Abkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, wenn bewiesen ist, dass sie sich vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist sind. Gleichzeitig werden in diesem Abkommen auch der Transit und die Begleitung von Personen, die zurückgeführt werden, geregelt. Das Vertragsergebnis entspricht dem europäischen Standard.

Da die Schweiz an der Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der EU nicht teilhat, ist sie darauf angewiesen, mit den einzelnen europäischen Staaten derartige bilaterale Abkommen abzuschliessen. Insgesamt liegen heute Abkommen mit 28 Staaten vor, darunter all unsere Nachbarländer.

Seit dem Amtsantritt von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat die Schweiz die Anstrengungen verstärkt, mit Drittstaaten Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. So wurden in den vergangenen fünf Jahren 15 neue Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.

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