Bundesregelung für Rückführung von Ausländern wird befürwortet
Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zum Zwangsanwendungsgesetz
Medienmitteilungen, EJPD, 26.10.2005
Bern, 26.10.2005. Der Bund soll die Anwendung von polizeilichem Zwang bei Rückführungen von Ausländern einheitlich regeln. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen worden. Umstritten sind der Geltungsbereich und der Einsatz von Elektroschockgeräten. Der Bundesrat hat am Mittwoch Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.
Das neue Zwangsanwendungsgesetz will sicherstellen, dass allfälliger polizeilicher Zwang bei der Rückführung von Ausländern in ihre Heimatländer verhältnismässig angewendet wird. Das heisst, den Umständen angemessen und unter grösstmöglicher Wahrung der Integrität der betroffenen Person. Der Entwurf listet die zulässigen beziehungsweise verbotenen Hilfsmittel und Waffen auf und regelt die medizinische Versorgung sowie die Verwendung von Arzneimitteln. Alle Kantone, die Mehrheit der politischen Parteien und 15 Organisationen befürworten grundsätzlich die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Anwendung von Zwangsmassnahmen.
