Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Neuer Verteilschlüssel für Jahres- und Kurzaufenthalter

Medienmitteilungen, EJPD, 24.05.2006

Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung der Verteilschlüssel für Jahres- und Kurzaufenthalter aus Nicht-EU/EFTA-Staaten vorgeschlagen. Die Gesamthöchstzahlen sollen auf dem bisherigen Niveau belassen werden. Er lädt die Kantone zur Vernehmlassung ein.

Die bisherigen Verteilschlüssel für neue ausländische Arbeitskräfte von ausserhalb der EU/EFTA müssen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Auf Wunsch der Kantone hat das Bundesamt für Migration (BFM) mit kantonalen Vertretern eine Neuverteilung erarbeitet. Eine deutliche Mehrheit der Kantone hat sich bei der Berechnungsbasis für das alleinige Kriterium der Zahl der kantonalen Vollzeitstellen ausgesprochen.

Aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung und der erweiterten Rekrutierungsmöglichkeiten im EU-Raum möchte der Bundesrat an den bisherigen Höchstzahlen für Drittstaaten festhalten. Es sind 4'000 Bewilligungen für Jahresaufenthalter und 5'000 für Kurzaufenthalter vom November 2006 bis Oktober 2007. Die letztjährigen Kontingente wurden nicht voll ausgeschöpft.

Eine Neuverteilung ohne Kontingentserhöhung bringt auch Verlierer. Bei entsprechendem Bedarf hilft das BFM den Kantonen mit der Bundesreserve jedoch wie bisher schnell und unkompliziert aus.

Am 1. April dieses Jahres ist ferner das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den alten EU/EFTA-Staaten auf die neuen EU-Mitglieder ausgedehnt worden. Hier gilt zwar eine Übergangsfrist mit griffigen Bewilligungsvoraussetzungen bis ins Jahr 2011. Dem Schweizer Arbeitgeber stehen aber dadurch zusätzliche Kontingente für die Rekrutierung von Arbeitskräften aus diesen neuen Ländern zur Verfügung.

Die Vernehmlassung bei den Kantonen läuft bis zum 31. August 2006.

Kontakt / Rückfragen
Urs Treuthardt, Bundesamt für Migration, T +41 31 322 28 94, Kontakt