Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Griechenland unterzeichnet
Medienmitteilungen, EJPD, 28.08.2006
Bern. Die Schweiz hat heute ein Rückübernahmeabkommen mit Griechenland unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von Angehörigen beider Staaten, aus Drittstaaten und Staatenlosen. Der Transit wird ebenfalls geregelt.
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und Vyron Polydoras, Minister für die öffentliche Ordnung der Hellenischen Republik, haben heute ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Der Anwendungsbereich des Rückübernahmeabkommens erstreckt sich auch auf das Fürstentum Liechtenstein.
Das Abkommen enthält eine gegenseitige, umfassende und formlose Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige. Weiter hält das Abkommen fest, unter welchen Bedingungen Drittstaatsangehörige und Staatenlose von jeder Vertragspartei zurückgenommen werden und für welche Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die Rückübernahmeverpflichtung nicht gilt. Parallel zum Rückübernahmeverfahren wird auch die Frage der Vertragspartei sowie die Begleitung der Person mit unbefugtem Aufenthalt geregelt.
Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der irregulären Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 38 derartige Abkommen mit insgesamt 41 Staaten unterzeichnet. Die Liste der Abkommen kann im
Internet abgerufen werden.
Das Rückübernahmeabkommen tritt 30 Tage nach Empfang der letzten Notifikation in Kraft.
Das Abkommen enthält eine gegenseitige, umfassende und formlose Rückübernahmeverpflichtung für eigene Staatsangehörige. Weiter hält das Abkommen fest, unter welchen Bedingungen Drittstaatsangehörige und Staatenlose von jeder Vertragspartei zurückgenommen werden und für welche Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die Rückübernahmeverpflichtung nicht gilt. Parallel zum Rückübernahmeverfahren wird auch die Frage der Vertragspartei sowie die Begleitung der Person mit unbefugtem Aufenthalt geregelt.
Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der irregulären Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 38 derartige Abkommen mit insgesamt 41 Staaten unterzeichnet. Die Liste der Abkommen kann im
Das Rückübernahmeabkommen tritt 30 Tage nach Empfang der letzten Notifikation in Kraft.
