Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Ausländerkommission und Kommission für Flüchtlingsfragen werden zusammengelegt

Medienmitteilungen, EJPD, 31.01.2007

Bern. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) und die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) werden per 1. Januar 2008 zusammengelegt. Dies hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Zusammenlegung der beiden Kommissionen ist eine notwendige und sinnvolle Folge der Fusion des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) und dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) zum Bundesamt für Migration (BFM). Sie entspricht zudem dem erklärten Ziel des Bundesrates nach vereinfachten Strukturen im Bereich der ausserparlamentarischen Kommissionen.

Im Mai 2005 hatte Bundesrat Blocher den Bundesrat informiert, dass mit Blick auf eine gesamtheitliche Behandlung der Ausländer- und Asylfragen die Zusammenlegung der EKA und der EKF geprüft werde. Der Bundesrat hat heute entschieden, dass die Zusammenlegung der beiden Kommissionen notwendig und sinnvoll ist. Zudem wurden grundsätzliche Fragen zum Mandat der zusammengelegten Kommission erörtert.

Aufgabenverteilung im Bereich Integrationsförderung
Gesuche um Finanzhilfen für Integrationsprojekte werden neu beim Bundesamt für Migration (BFM) eingereicht und von diesem geprüft. Die Kommission ist gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag berechtigt, zu diesen Gesuchen Stellung zu nehmen und entsprechende Anträge zu stellen.

Die Kommission kann, im Sinne einer Ausnahmeregelung, ebenfalls Gesuche entgegennehmen und prüfen. Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) periodisch erlassene Prioritätenordnung zum Integrationsförderungsprogramm des Bundes sowie die Ausschreibungsunterlagen legen fest, welche Gesuche bei der Kommission eingereicht und dort geprüft werden können. Der Entscheid über die Ausrichtung der Finanzhilfen erfolgt in jedem Fall durch das BFM.

Das Mandat der zusammengelegten Kommission wird in der Integrationsverordnung (VIntA) konkretisiert werden.

Zeitpunkt der Zusammenlegung und Zusammensetzung der Kommission
Der Bundesrat beschliesst die Zusammenlegung der Kommissionen per 1. Januar 2008, also gleichzeitig mit dem Ende der Legislaturperiode der bestehenden Kommissionen. Die neue Kommission soll aus 30 Mitgliedern bestehen, wobei eine angemessene Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern gewährleistet sein soll.

Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Migration, T +41 31 325 78 44, Kontakt