Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Wie weiter in der Asylpolitik?

Medienmitteilungen, EJPD, 02.02.2007

Bern. Verschiedene Entwicklungen im Asylbereich, insbesondere die Auswirkungen einiger Urteile der Asylrekurskommission und die Situation in gewissen Herkunftsländern, stellen die im Asylwesen erreichten Fortschritte in Frage. Das schweizerische Asylgesetz und die schweizerische Asylpolitik wollen die humanitäre Tradition der Schweiz wahren und Missbräuche verhindern; diesen Auftrag an alle Behörden hat das Volk mit der klaren Annahme des revidierten Asylgesetzes in allen Kantonen am 24. September 2006 erneuert. Bundesrat Blocher und das Bundesamt für Migration (BFM) sind entschlossen, diesen Auftrag umzusetzen und den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Sie haben die Situation analysiert und erste Massnahmen beschlossen.

Vorläufige Aufnahme bei Unzumutbarkeit der Wegweisung
Insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Bedingungen setzte die Asylrekurskommission sehr hohe Hürden für die Zumutbarkeit einer Ausweisung. Dies betrifft insbesondere Serbien (inkl. Kosovo) und Bosnien und Herzegowina. Die Entscheide führen zu anhaltend hohen Bestandeszahlen bei vorläufig aufgenommenen Personen und sehr hohem Abklärungs-Aufwand für das BFM. Das BFM hält an seiner konsequenten Praxis fest und sieht weiterhin von der übereilten Erteilung vorläufiger Aufnahmen ab. Zudem klärt es die rechtliche Situation dahingehend ab, ob der Abklärungsaufwand beschränkt werden kann und ob es möglich ist, Länder ohne konkrete Gefährdung zu bezeichnen. Eine Erhöhung der Voraussetzungen für die Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland darf das Asylgesetz nicht unterwandern: das Asylgesetz gibt Wirtschaftsflüchtlingen kein Aufenthaltsrecht.

Asylpraxis Eritrea
Ein Entscheid der Asylrekurskommission (Gewährung des Flüchtlingsstatus für Dienstverweigerer und Deserteure) und dessen Publikation haben zu einer grossen Zunahme von Gesuchen aus diesem Raum geführt. Mit systematischen Abklärungen im Einzelfall (Nationalität, Möglichkeit von Rückübernahmen durch Drittstaaten) wirkt das BFM vor allem dieser Sogwirkung entgegen. Die Weiterwanderung von Eritreern aus europäischen Nachbarländern in die Schweiz darf nicht Schule machen. Das BFM wird Dienstverweigerer aus Eritrea weiterhin nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen.

Nichtanerkennung von Asylentscheiden eines EU-Staates
Mit grosser Sorge nimmt das BFM einen Entscheid der Asylrekurskommission zur Kenntnis, wonach ein in Deutschland rechtskräftig gefälltes Gerichtsurteil auf Abweisung des Asylgesuchs in der Schweiz nicht anerkannt wird – entgegen dem heutigen Wortlaut des Gesetzes und den Grundsätzen von Dublin. Auch gegen die Nicht-Anerkennung von Asylentscheiden eines EU-Staates in der Schweiz müssen Massnahmen ergriffen werden, da so eine Praxis Nichteintretensentscheide verunmöglichen und die Dublin-Verordnung in Frage stellen würde. Das BFM wird seine bisherige Praxis auch hier beibehalten. Eine Anpassung des Asylgesetzes wird auch im Hinblick auf Dublin geprüft.

Stellvertreter-Ehen
Die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Stellvertreter-Ehen durch die Schweiz öffnet die Möglichkeit des Missbrauchs, insbesondere im Asylbereich: Zwangsehen, Scheinehen und Frauenhandel werden dadurch erleichtert. Es besteht gesetzlicher Handlungsbedarf, um diese Entwicklung zu unterbinden.

Exilpolitische Tätigkeiten
Das BFM beobachtet zunehmend, dass Asylsuchende versuchen, zum Beispiel mit Demonstrationen in der Schweiz gezielt eine Bedrohungslage für die eigene Person im Heimatstaat zu schaffen. Damit soll eine Ausweisung verhindert werden (Schaffung von so genannten subjektiven Nachfluchtgründen). Das Bundesamt für Migration wird seine bisherige strenge Praxis beibehalten und prüft, wie solche missbräuchlichen exilpolitischen Aktivitäten eingeschränkt werden können.

Integration
Die Integration von anerkannten Flüchtlingen ist ungenügend, insbesondere mit Blick auf die Sprachkenntnisse und die Erwerbstätigkeit. Lediglich ein Viertel der anerkannten Flüchtlinge arbeitet, was zu hohen Sozialkosten für die öffentliche Hand führt. Das EJPD hat erste Pilotprojekte (so genannte „Flüchtlingslehre“) gestartet. Ein Konzept zur verbesserten Integration (Sprache, Arbeit und Schule) wird derzeit gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet.

Kontakt / Rückfragen
Bundesamt für Migration, T +41 31 325 78 44, Kontakt