Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Freizügigkeitsabkommen: Vorläufiger Verzicht auf spezielle Schutzklausel

Medienmitteilungen, EJPD, 21.05.2008

Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, vorläufig auf das Anrufen der speziellen Schutzklausel zu verzichten. Die Wiedereinführung von Zuwanderungs-Kontingenten liegt zu diesem Zeitpunkt nicht im Interesse der Schweiz. Hauptgründe für diesen Entscheid sind die positiven Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sowie die anhaltend starke Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften aus der EU.

Mit der Aufhebung der Kontingentierung am 1. Juni 2007 wurde gegenüber den 15 "alten" EU-Staaten (EU-15) sowie gegenüber Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit eingeführt. Die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene spezielle Schutzklausel (Ventilklausel) sieht die Möglichkeit vor, die Kontingentierung befristet wieder einzuführen, wenn die Anzahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10% über dem Durchschnitt der vorangegangenen 3 Jahre liegt.

Ein Jahr nach der Aufhebung der Kontingente werden diese formalen Voraussetzungen bei den Aufenthaltsbewilligungen B (5 Jahre) erfüllt, nicht jedoch bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen L (4-12 Monate): Seit Aufhebung der Kontingente stieg die Zahl der ausgestellten Aufenthaltsbewilligungen B stark an (bis Ende März 2008 waren es 80'300), während die Nachfrage nach Kurzaufenthaltsbewilligungen deutlich zurückging. Über die Hälfte der neu ausgestellten B-Aufenthaltsbewilligungen entfielen auf Personen, die bereits als Kurzaufenthalter oder Grenzgänger in der Schweiz tätig waren (Umwandlungseffekt).

Der Bundesrat hat die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Anrufung der Ventilklausel analysiert. Sein vorläufiger Verzicht basiert insbesondere auf der Tatsache, dass die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit überwiegend positiv sind und weiterhin ein bedeutender Bedarf an Arbeitskräften aus der EU besteht.

Die Zuwanderung aus dem EU-Raum hat sich gemäss den Bedürfnissen der Schweizer Wirtschaft entwickelt und damit den wirtschaftlichen Aufschwung begünstigt. Die Arbeitslosenquote ist konjunkturbedingt stark gesunken. Generell waren weder eine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmenden noch negative Auswirkungen auf das Lohnniveau feststellbar. Bei den Sozialversicherungen fielen die Mehrkosten deutlich geringer aus als erwartet. Das waren die Ergebnisse des Ende April publizierten Observatoriumsberichts über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit.

Eine Wiedereinführung von Kontingenten liegt daher zurzeit nicht im Interesse der Schweiz. Der Bundesrat behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere bei einer relevanten Änderung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen. Entsprechend wird das EJPD beauftragt, die Entwicklung weiter zu verfolgen und dem Bundesrat bis im Herbst 2008 erneut Bericht zu erstatten.

Kontakt / Rückfragen
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