Totalrevision der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV)
Die RDV regelt die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft aufweisen, staatenlos oder schriftenlos sind. Ausserdem legt sie fest, unter welchen Bedingungen asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen eine Auslandreise mit bewilligter Wiedereinreise antreten dürfen. Sie bestimmt die Art des Reisedokumentes für die genannten Personengruppen und regelt dessen Ausstellung, Verlust und Entzug sowie die Gebühren.
Eine der wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen der vorliegenden Totalrevision betrifft die Aufhebung der Reisefreiheit von vorläufig aufgenommenen Personen durch Einführung von klar vorgegeben Reisegründen. Zudem wird für eine asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Person, welcher das Bundesamt für Migration (BFM) eine Reise bewilligt hat, ein biometrischer Pass für eine ausländische Person ausgestellt.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 11. Januar 2012 das Anhörungsverfahren zum Änderungsentwurf eröffnet. Dieses dauert bis am 12. März 2012.
- Entwurf (69 Kb, pdf)
- Erläuternder Bericht (83 Kb, pdf)
- Adressatenliste (29 Kb, pdf)
- Begleitbrief (736 Kb, pdf)
