Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
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Die integrationsrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 sowie einzelne Bestimmung im Zusammenhang mit der Zulassung, der Aufenthaltsbewilligung, der Niederlassungsbewilligung, dem Familiennachzug und der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Personen sowie verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen sind an den Integrationsplan des Bundes anzupassen. Dabei soll die Integration im Sinne des Grundsatzes von Fördern und Fordern verbindlicher gestaltet werden. Einige Bestimmungen sollen von der Verordnungsstufe auf die Gesetzesstufe angehoben werden.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 23. November 2011 bis zum 23. März 2012.
Vernehmlassungsunterlagen
- Gesetzesentwurf (128 Kb, pdf)
- Erläuternder Bericht (426 Kb, pdf)
- Fragenkatalog (485 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 23. November 2011
- Presserohstoff (46 Kb, pdf)
Begleitbriefe an die Vernehmlassungsadressaten
- Liste der Vernehmlassungsadressaten (100 Kb, pdf)
- An die Kantonsregierungen (77 Kb, pdf)
- An die Parteien und die interessierten Kreise (69 Kb, pdf)
