V. Bürgerrecht
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Die bisherigen Weisungen sind weiterhin anwendbar. Die notwendigen Anpassungen ans neue Ausländergesetz erfolgen so rasch wie möglich.
- Rundschreiben betreffend Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für unmündige, vor dem 1. Januar 2006 geborene ausländische Kinder eines schweizerischen Vaters bei nachträglicher Heirat der Eltern (Art. 1 Abs. 1 Bst. a BüG) (32 Kb, pdf)(15. Juni 2007)
- Rundschreiben betreffend die Verordnung über Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (34 Kb, pdf)(24. November 2005)
- Rundschreiben betreffend die Revision des Bürgerrechtsgesetzes (136 Kb, pdf)(23. Juni 2005)
