Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit
Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
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Liste mit Angabe für jedes Land zu:
- welche weiteren Reisedokumente nebst dem anerkannten und gültigen*) Reisepass für die Einreise in die Schweiz akzeptiert werden,
- sowie den Visumsvorschriften bei Visumpflicht.
Ein Reisepass gilt als gültig wenn:
- aus ihm die Identität seines Inhabers, dessen Staatsangehörigkeit sowie der ausstellende Staat hervorgehen;
- er von einem Staat ausgestellt wurde, der von der Schweiz anerkannt wird;
- er dem Inhaber das Recht verleiht, jederzeit wieder in den ausstellenden Staat einzureisen.
Übliche Passbezeichnungen:
Pass, Diplomatenpass, Dienstpass, Sonderpass, offizieller Pass.
Alphabetische Liste der Länder
| Version vom 27. März 2012 |
*) Bei visumpflichtigen Ausländerinnen und Ausländern muss der Reisepass nach Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer noch mindestens 3 Monate gültig sein.
