Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit

Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit

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Liste mit Angabe für jedes Land zu:

  • welche weiteren Reisedokumente nebst dem anerkannten und gültigen*) Reisepass für die Einreise in die Schweiz akzeptiert werden,
  • sowie den Visumsvorschriften bei Visumpflicht.

Ein Reisepass gilt als gültig wenn:

  1. aus ihm die Identität seines Inhabers, dessen Staatsangehörigkeit sowie der ausstellende Staat hervorgehen;
  2. er von einem Staat ausgestellt wurde, der von der Schweiz anerkannt wird;
  3. er dem Inhaber das Recht verleiht, jederzeit wieder in den ausstellenden Staat einzureisen.

Übliche Passbezeichnungen:

Pass, Diplomatenpass, Dienstpass, Sonderpass, offizieller Pass.

  

Alphabetische Liste der Länder

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Version vom 27. März 2012
   

 

*) Bei visumpflichtigen Ausländerinnen und Ausländern muss der Reisepass nach Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer noch mindestens 3 Monate gültig sein.