Analysen
Die Sektion MILA (Migrations- und Länderanalyssen), die sich aus den Fachstellen Länderinformation und Lageanalysen zusammensetzt, und die Sektion LINGUA sind der Hauptabteilung Asylverfahren unterstellt und am Standort Bern-Wabern vertreten.
Länderinformation und Lageanalysen
Ist es möglich, in Luanda Diabetes Typus I und Diabetes Typus II zu behandeln? – Gibt es in Libyen eine Organisation namens Abnaa Libya? – Gibt es im Welikada-Gefängnis in Sri Lanka einen Frauentrakt? Täglich werden Dutzende solcher oder anderer Fragen an die Länderexperten der Fachstelle «Länderinformation und Lageanalysen» (MILA) gerichtet. Es sind Fragen, die sich den Sachbearbeitern im Verlaufe der Behandlung eines Asylgesuchs stellen. Die recherchierten Informationen von MILA bilden eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung eines Asylgesuchs und bei der Einschätzung der Lage in den Herkunftsländern von Asylsuchenden.
Die Kernaufgabe von MILA besteht somit in der Beschaffung und Vermittlung von Informationen über die rund 120 Herkunftsländer der asylsuchenden Personen, die in der Schweiz ein entsprechendes Gesuch gestellt haben. Die Länderexpertinnen und experten beantworten Faktenfragen, bieten Recherchehilfen, liefern Lageberichte über die aktuelle Situation in den Herkunftsländern von asylsuchenden Personen. Eine weitere Aufgabe ist das Analysieren von Identitätsausweisen und administrativen Dokumenten.
Steht die Herkunft von Asylsuchenden nicht fest, besteht die Möglichkeit, an die Fachstelle LINGUA für Herkunftsabklärungen zu gelangen. Abklärungen zur Herkunftsregion bzw. zum Herkunftsland bzw. zum Sozialisationsmilieu einer Person sind deshalb notwendig, weil es zahlreiche ausländische Personen in der Schweiz gibt, die sich den Behörden gegenüber identitäts- und/oder herkunftsmässig nicht ausweisen und deren tatsächliches Heimatland deshalb ungewiss ist. LINGUA ermittelt mit Hilfe von externen, unabhängigen Experten den Sozialisationsraum der Gesuchsteller und hält die Resultate der Ermittlungen in einem Gutachten fest. Die LINGUA-Gutachten basieren auf einer linguistischen Analyse der Sprache und auf einer landeskundlich/kulturellen Analyse des Wissens der asylsuchenden Person.
Solche Herkunftsgutachten können das Asylverfahren beschleunigen. Bei Bestätigung einer angegebenen Herkunft gelangen Asylbewerber schneller und reibungsloser zu ihrem Recht. Im Kontext des Wegweisungsvollzugs können Herkunftsgutachten den Erhalt der für eine Wegweisung notwendigen Ersatzpapiere erleichtern.
Am 12. Januar meldet sich Mamadou beim Eingang zum Hauptgebäude in Bern-Wabern mit seiner Lingua-Vorladung in der Hand. Er folgt dem Beamten in ein leeres Büro, wo er alleine auf einen Telefonanruf wartet. Nach kurzer Zeit klingelt das Telefon. Mamadou B. nimmt den Hörer ab. Die anrufende Person begrüsst ihn. Es folgt ein Gespräch in seiner Muttersprache. «Komisch, weshalb musste ich mit einem ‹Typen› aus Afrika telefonieren?», fragt sich Mamadou B. nach dem Telefongespräch.
Nach diesem Gespräch schreibt die andere Person, ein für Lingua arbeitender Experte aus dem gleichen Herkunftsland, einen Bericht. Ziel ist es, dass das tatsächliche Herkunftsland von Mamadou B. festgestellt werden kann. Der Experte ist sich sicher, dass Mamadou auf Grund seiner Sprechweise und Länderkenntnisse nur aus Guinea stammen kann. Seinen Bericht erhält der zuständige Asylentscheider. Er sieht jetzt seine zuvor auf Grund der Anhörung mit Mamadou B. gemachte Feststellung von einer ihm unabhängigen Stelle bestätigt.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter, der das Asylgesuch von Ahmed H. bearbeitet, vergleicht Ahmed Hs. Aussagen mit den Angaben über Somalia, die dem BFM zur Verfügung stehen. Er kommt zum Schluss, dass an der somalischen Herkunft des Asylbewerbers keine ernsthaften Zweifel bestehen.
Am 15. August reicht Sadiye C. ein Dokument ein. Ein Mitarbeiter des BFM prüft dieses Papier: Es handelt sich um ein Urteil des Staatssicherheitsgerichtes Istanbul. Aus dem Gerichtsurteil geht hervor, dass Sadiye C. zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten wegen der Beherbergung von zwei Mitgliedern einer illegalen Organisation verurteilt worden ist. Eine genaue Analyse dieses Beweismittels ergibt, dass es sich dabei um ein authentisches Dokument handelt.
