Anhörung

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Die zuständige kantonale Behörde, oder in speziellen Fällen das BFM, hört die Gesuchsteller zu ihren Vorbringen ausführlich an. Bei diesen Anhörungen müssen die Asylsuchenden die Gründe für ihre Bedrohung so präzis und lückenlos wie möglich vorbringen. Es wird ihnen Gelegenheit geboten, ihre Aussagen durch Dokumente zu belegen. Kritische Rückfragen sollen allfällige Widersprüche offen legen. Bei diesen Anhörungen sind Dolmetscher und Vertreter anerkannter Hilfswerke präsent. Das Gespräch wird protokolliert und den Asylsuchenden in eine ihnen verständliche Sprache rückübersetzt. Die Aussagen werden anschliessend durch das BFM überprüft. Das Befragungsprotokoll ist ein wichtiges Element für die Beurteilung des Asylgesuches.

Frage: Was haben Mamadou B., Ahmed H. und Sadiye C. bei der zweiten Befragung gesagt?

 
Fall A

Während der direkten Bundesanhörung, die nach kurzem Aufenthalt im Empfangs- und Verfahrenszentrum am 17. Dezember in der BFM-Zentrale in Bern-Wabern durchgeführt wird, kann Mamadou die Flagge von Sierra Leone nicht korrekt zeichnen. In seinen Antworten finden sich keine weiteren Angaben zur Herkunft: «….ich kenne nur mein Dorf, weil ich es ausser für Feldarbeiten nie verlassen habe», oder: «…da ich nicht zur Schule gegangen bin, weiss ich nicht, welche Stückelungen die Währung von Sierra Leone hat…». Der Asylentscheider, der die Zweitbefragung leitet, kann mit diesen zusätzlichen vagen Angaben bereits eine sierraleonische Herkunft ausschliessen. Jedoch weiss er immer noch nicht, woher Mamadou B. tatsächlich stammt. Um nach erfolgtem Asylentscheid den Vollzug zu optimieren, entscheidet der Asylentscheider, das Dossier an die Sektion Analysen weiterzuleiten, wo Spezialisten aus der Herkunftsregion von Mamadou B. möglichst exakter Herkunftsbestimmungen treffen.

 
Fall B

Am 17. April wird Ahmed H. direkt im EVZ Vallorbe im Rahmen der Zweitbefragung eingehender zu seinen Fluchtmotiven angehört. Seine schriftlich festgehaltenen Aussagen stimmen mit denjenigen der Erstbefragung überein. Er lebte in Mogadischu immer in schlechten Verhältnissen (keine Ausbildung, somit kein Auskommen, nicht genügend Nahrungsmittel und kaum Zugang zur medizinischen Infrastruktur). Der Bürgerkrieg in seinem Land trägt zu dieser schlechten Situation bei. Weshalb ist er ausgerechnet in die Schweiz gekommen? Im Kanton Waadt lebt ein Onkel von ihm.

 
Fall C

Am 1. Juli macht Sadiye C. gegenüber einer Mitarbeiterin des Migrationsamtes des Kantons Zürich die folgenden Aussagen: «Alle versuchten zu flüchten, als die Polizei eingriff. Cetin, der direkt vor mir gestanden hatte, und Fadime neben mir hatten auch Pech; sie packten uns an den Armen und zerrten uns in bereitstehende Polizeiautos. Ich schätze, wir waren etwa 40, die sie erwischt hatten. Neben mir im Auto sass einer, der mich ständig anstarrte; fast war ich froh, als wir endlich im Posten ankamen. .....» «Ständig die gleichen Fragen: ‹Wer ist der Kopf eurer Gruppe? Wie viele Leute gehören zu euch? Woher habt ihr die Waffen? Wer war beim Überfall der Anführer?› Sie versuchten mir Dinge anzuhängen, mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe. Zuerst waren sie freundlich, einer mit einem blöden Grinsen, dann gab’s Schläge … Drohungen. Einer begann, mich überall zu betasten, ich schrie, weinte (beginnt zu weinen) ....... Ich glaube, es wäre dazu gekommen, wenn nicht plötzlich ein schon etwas älterer Typ – ich denke sein Vorgesetzter – dazu gekommen wäre.» ....... «In der Woche nach meiner Entlassung aus dem Polizeiposten am 14. November musste ich erstmals vor Gericht erscheinen. Späteren Gerichtsvorladungen leistete ich nach Absprache mit meinem Anwalt keine Folge mehr und tauchte unter. Die Polizei hat mich dann ein paar Mal gesucht. Nachdem ich erfahren habe, dass ich zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Unterstützung einer in der Türkei illegalen Partei verurteilt worden bin, bin ich aus Angst vor dem Gefängnis ausgereist.»

 
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