Sonderabgabe
Erwerbstätige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen unterliegen der Sonderabgabepflicht. Zudem können sonderabgabepflichtigen Personen Vermögenswerte abgenommen werden. Die Sonderabgabepflicht ist zeitlich und betraglich begrenzt.
Dokumente
- Merkblatt (67 Kb, pdf)
- Sonderabgabe / wichtigste Rechtsgrundlagen (29 Kb, pdf)
