Arbeit im Ausland
In fast allen Staaten der Welt benötigen Ausländerinnen und Ausländer, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, eine Arbeitsbewilligung. Diese wird in der Regel nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, und der Arbeitgeber nachweist, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist (so genannter Inländervorrang). Das bedeutet: In der Regel kümmert sich der Arbeitgeber um die Visumformalitäten, und diese müssen vor der Einreise erledigt werden.
In all diesen Ländern ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gültig. Damit haben Schweizerbürgerinnen und -Bürger ein Recht auf freie Einreise und Aufenthalt sowie einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir benötigen also keine Arbeitsbewilligung. Auf dem Portal der EU finden Sie unter "European Employment Services EURES" ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördert und unterstützt. Die Schweiz arbeitet hier ebenfalls mit.
In der Schweiz ist die private Arbeitsvermittlung bewilligungspflichtig. Die Liste der anerkannten Betriebe finden Sie im Verzeichnis "Arbeitsvermittlung und Personalverleih" des Staatssekretariats für Wirtschaft seco. Agenturen welche ins Ausland vermitteln sind besonders gekennzeichnet. Die Stellenangebote sowie die Art der Vermittlungshilfe dieser kommerziell arbeitenden Büros sind unterschiedlich.
- Beziehungen, "Vitamin-B"
Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten).
- Inserate in Printmedien
Besorgen Sie sich ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).
- Internet
Jobsuchmaschinen – sie bieten sowohl Stellenanbietern, wie auch Stellensuchenden eine Plattform. Beispiel: Mit Google suchen mit Begriffen wie "Jobsuchmaschinen" oder z.B. gezielt mit "Toscana lavoro", "London Jobs" etc.
- Firmen online
Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Firmen-Websites. Oft kann man sich auch direkt als Interessent einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert.
- Handelskammern
Verschiedene Handelskammern publizieren ihre Mitgliederlisten im Internet. Erkundigen Sie sich bei den lokalen und regionalen Handelskammern nach der Möglichkeit, eine Stellennachfrage im Vereinsorgan publizieren zu können.
- Weisse und gelbe Telefonseiten
