Rückkehr Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer

Jährlich kehren rund 25’000 Landsleute in die Schweiz zurück. Sie müssen im Prinzip dieselben Massnahmen treffen wie bei der Auswanderung, nur in der umgekehrten Richtung: Abmeldung vornehmen im Gastland, Zollformalitäten erledigen, eine Wohnung finden, sich anmelden, Arbeit suchen, den Sozialversicherungen beitreten etc.

Die Bundesverfassung garantiert allen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer das Recht, sich an jedem Ort in der Heimat niederzulassen. Familienangehörige ohne schweizerisches Bürgerrecht sowie ausländische Lebenspartner benötigen je nach Herkunft ein Einreisevisum, und müssen – vor der Einreise, wenn der Wohnort in der Schweiz feststeht – bei einer Schweizer Auslandvertretung einen persönlichen Einreiseantrag zwecks Wohnsitznahme stellen, resp. eine Aufenthaltsbewilligung als Konkubinatspartner beantragen.

Für Schweizerinnen und Schweizer gelten die Meldepflichten gemäss kantonaler Aufenthaltsgesetzgebung am künftigen Wohnort in der Schweiz. Die Fristen liegen in der Regel zwischen sieben und vierzehn Tagen.

 

Stellensuche

Wenn Sie mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz eine Arbeit suchen, können wir Ihnen m Rahmen der öffentlichen Stellenvermittlung dabei behilflich sein. Sie können sich dazu anmelden. Ihre Bewerbung wird an die kantonalen Arbeitsämter zuhanden der zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV in der von Ihnen bevorzugten Region weitergeleitet. Dort steht Ihr Dossier allen interessierten Arbeitgebern zur Verfügung.

Alles Wichtige zur Rückkehr von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in die Heimat haben wir für Sie in einem Ratgeber zusammengefasst.

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Thema: Auswanderung / Stagiaires, Kontakt