Stagiairesprogramme
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten so genannte Stagiairesabkommen geschlossen, um jungen Berufsleuten die Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im Ausland zu ermöglichen. Mit den nachfolgend genannten Ländern ermöglichen die Stagiairesabkommen einen einfachen Weg zum Erhalt der Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ohne Rücksicht auf die Lage am Arbeitsmarkt:
Argentinien, Australien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Ukraine, USA
- Schweizerbürgerin / Schweizerbürger
- Berufsperson mit abgeschlossener (Kanada: auch Studierende als Bestandteil der Ausbildung) Ausbildung (Berufslehre, Hochschule, Fachhochschule)
- Einsatz im gelernten Beruf bzw. im Lehr- oder Ausbildungsbereich
- Zugang in allen Berufen
- eine der Arbeitsleistung entsprechende orts- und berufsübliche Entlöhnung
- Alter 18 - 35 Jahre (Australien: 20 - 30, Russland: 18 - 30, USA: 20 - 35)
- maximale Aufenthalts- und Arbeitsdauer von 18 Monaten
- keine Teilzeitbeschäftigung, keine selbstständige Berufsausübung
Sie suchen sich einen geeigneten Arbeitgeber im gewünschten Partnerland. Zusammen mit dem Arbeitgeber unterzeichnen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein Anstellungsschreiben und erarbeiten ein Weiterbildungsprogramm. Danach stellen Sie beim BFM einen Antrag auf Einreise und Zulassung als Stagiaire. Weitere Angaben finden Sie in der Wegleitung für schweizerische Stagiaires ins Ausland.
Die Gesuchsformulare und die notwendigen Beilagen sind je nach Land verschieden. Unterschiedlich sind auch die Bearbeitungsfristen in den Partnerstaaten. Details finden Sie in den Wegleitungen für die einzelnen Länder.
