FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Schweiz
Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten mit Reisedokumenten und/oder Aufenthaltsausweisen, die ihnen kein visumsfreies Reisen in einen Schengen-Staat ermöglichen, können im Rahmen von Schulreisen dennoch ohne Visum reisen, sofern eine Liste ausgestellt wurde. Für Reisen in ein Land, das kein Schengen-Vollmitglied ist (Grossbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern und Liechtenstein) ist bei der jeweiligen Botschaft in Erfahrung zu bringen, ob der betreffende Staat die von der Schweiz ausgestellte Liste anerkennt.
Die Liste gilt nur für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die in einer Gruppe reisen und von mindestens einer Lehrperson begleitet werden.
In die Liste können auch Schülerinnen und Schüler mit N-, F- oder S-Ausweis eingetragen werden. Besitz ein Schüler oder eine Schülerin kein Reisedokument, wird die Liste als solches anerkannt, sofern sie ein Foto des/r Betreffenden enthält.
Die Liste sowie weitere Informationen sind beim zuständigen
Migrationsamt erhältlich.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in einem UE-/EFTA-Staat
Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) können ohne Visum in die Schweiz einreisen, sofern eine Liste vorgewiesen werden kann, die von den zuständigen Behörden der genannten Länder ausgestellt wurde.
Die Liste gilt, sofern sie Passfotos enthält, als Reisedokument für die Einreise in die Schweiz.
