Visumantragsformular
Verschiedene Sprachversionen zum downloaden und online ausfüllen:
Visumantragsformular Schengen (Visumsantrag und Zusatzblatt)
(für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 3 Monate innerhalb von sechs Monaten im gesamten Schengenraum; z. B. Tourismus, Besuchszwecke)
- Deutsch – Italienisch (261 Kb, pdf)
- Englisch – Deutsch (263 Kb, pdf)
- Französisch – Englisch (231 Kb, pdf)
- Arabisch – Französisch (418 Kb, pdf)
- Chinesisch (Kurz) – Französisch (551 Kb, pdf)
- Chinesisch (Lang) – Französisch (580 Kb, pdf)
- Russisch – Deutsch (390 Kb, pdf)
- Spanisch – Französisch (240 Kb, pdf)
- Portugiesisch – Französisch (229 Kb, pdf)
- Türkisch – Deutsch (395 Kb, pdf)
- Serbisch – Deutsch (285 Kb, pdf)
- Albanisch – Deutsch (257 Kb, pdf)
- Arabisch – Englisch (420 Kb, pdf)
Visumantragsformular für nationales Visum D
(für langfristige, bewilligungspflichtige Aufenthalte in der Schweiz ab 3 Monaten ; z. B. Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
- Deutsch – Italienisch (281 Kb, pdf)
- Englisch – Deutsch (282 Kb, pdf)
- Französisch – Englisch (304 Kb, pdf)
- Arabisch – Französisch (293 Kb, pdf)
- Chinesisch (Kurz) – Französisch (389 Kb, pdf)
- Chinesisch (Lang) – Französisch (401 Kb, pdf)
- Russisch – Deutsch (295 Kb, pdf)
- Spanisch – Französisch (256 Kb, pdf)
- Portugiesisch – Französisch (261 Kb, pdf)
- Türkisch – Deutsch (311 Kb, pdf)
- Serbisch – Deutsch (245 Kb, pdf)
- Albanisch – Deutsch (256 Kb, pdf)
- Arabisch – Englisch (318 Kb, pdf)
Zusätzliche Visumantragsformulare in lokalen Sprachen befinden sich auf den Websites der Schweizerischen Auslandvertretungen.
Informationen zum Visumantrag
Bitte beachten Sie, dass...
- der Visumantrag bei der an Ihrem Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung eingereicht werden muss.
- der nicht am Wohnort eingereichte Visumantrag von der schweizerischen Auslandvertretung zurückgewiesen werden kann, wenn die Gründe für die Einreichung bei der unzuständigen schweizerischen Auslandvertretung unklar sind.
- das Antragsformular in deutscher, französicher, italienischer, englischer oder spanischer Sprache ausgefüllt werden kann.
- Sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt in der Schweiz verfügen müssen; als ausreichend gilt dabei in der Regel ein Betrag von SFr. 100.– pro Aufenthaltstag.
- die schweizerische Auslandvertretung eine Verpflichtungserklärung verlangen kann.
- das Visum ohne ausdrückliche Ermächtigung der zuständigen Behörden nur einen vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz ermöglichen kann.
- Sie nur während der in Ihrem Visum festgelegten Benützungsfrist in die Schweiz einreisen können.
- die maximale Aufenthaltsdauer für Ihren Aufenthalt in der Schweiz in Ihrem Visum festgehalten ist;
- Sie während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz ohne die erforderliche Bewilligung nicht dazu berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder ein Studium von mehr als 3 Monaten aufzunehmen.
Auszug aus der Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren
Verpflichtungserklärung
- Die zuständige Bewilligungsbehörde kann zur Kontrolle der Aufenthaltsumstände einer Ausländerin oder eines Ausländers die unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer solventen natürlichen oder juristischen Person (Garantin) in der Schweiz verlangen.
- Garantie leisten können:
- Schweizerbürgerinnen und -bürger.
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.
Visumgesuch
- Die Ausländerin oder der Ausländer muss das Visumgesuch mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei der am Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung einreichen. Das Bundesamt für Migration legt die Ausnahme fest.
- Dem Visumantrag sind das Reisedokument sowie auf Verlangen weitere Unterlagen beizufügen, die den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts oder der beabsichtigten Durchreise nachweisen.
- Für ein Transitvisum muss die Ausländerin oder der Ausländer die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 1 VEV erfüllen und:
- die Reisedokumente und Visa vorlegen, die zur Weiterreise und zur Einreise in den Zielstaat berechtigen;
- für den Flughafentransit nachweisen, dass sie oder er ein bis zum Bestimmungsort gültiges Flugticket besitzt.
Rechtsschutz
- Wird ein Visum verweigert oder aufgehoben, so erlässt das Bundesamt für Migration auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers eine gebührenpflichtige Verfügung.
- Auf das Begehren wird erst nach Leistung eines Kostenvorschusses eingetreten.
