EU/EFTA Bürger in der Schweiz

Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-171 und EU-82-Staaten an

Der Bundesrat hat am 24. April 2013 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Per 1. Mai 2013 wird deshalb die Kontingentierung der B-Bewilligungen (Aufenthaltsbewilligungen von fünf Jahren Dauer) für Angehörige der osteuropäischen EU-8-Staaten fortgesetzt und per 1. Juni 2013 auf B-Bewilligungen für Erwerbstätige aus EU-17-Staaten ausgedehnt. Die Kontingentierung wird während eines Jahres gelten.

Davon betroffen sind Personen, welche mit jährigem, überjährigem oder unbefristetem Arbeitsvertrag in der Schweiz eine Stelle antreten wollen und dafür eine Aufenthaltsbewilligung B als Erwerbstätige beantragen. Dasselbe gilt für selbständig Erwerbende, die sich in der Schweiz niederlassen möchten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen FAQ – Häufig gestellte Fragen
Rundschreiben vom 29. April 2013 Rundschreiben vom 29. April 2013

1) Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, Zypern

2) Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn

 

Die Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA erfolgt schrittweise. Für die alten EU-Mitgliedsstaaten (EU-17 inklusive Malta und Zypern), die Mitgliedsstaaten der EU-8 welche der EU 2004 beigetreten sind sowie die EFTA-Staaten gilt die volle Personenfreizügigkeit. Einzig für Bulgarien und Rumänien (EU-2) gelten weiterhin Zulassungsbeschränkungen. Einen guten Überblick über die geltenden allgemeinen Bestimmungen erhalten Sie im folgenden Dokument:

 
Herkunftsländer

Für weiterführende Informationen (je nach Aufenthaltszweck) klicken Sie bitte auf die Informationsblätter auf der rechten Seite oder auf Ihr Herkunftsland:

EU-17/EFTA EU-17/EFTA  EU-8 EU-8EU-2 EU-2
Belgien BelgienBulgarien BulgarienDänemark Dänemark
Deutschland DeutschlandEstland EstlandFinnland Finnland
Frankreich FrankreichGriechenland GriechenlandIrland Irland
Island IslandItalien ItalienLettland Lettland
Liechtenstein Liechtenstein  Litauen LitauenLuxemburg Luxemburg
Malta MaltaNiederlande NiederlandeNorwegen Norwegen
Österreich ÖsterreichPolen PolenPortugal Portugal
Rumänien RumänienSchweden SchwedenSlowakei Slowakei
Slowenien SlowenienSpanien SpanienTschechische Republik Tschechische Republik
Ungarn UngarnVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich  Zypern Zypern

 
Bewilligungen
Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier: