EU-17/EFTA

Zurück zur Seite «EU/EFTA Bürger in der Schweiz»

Für Bürgerinnen und Bürger Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Irlands, Islands, Italiens, Liechtensteins, Luxemburg, Maltas, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Portugals, Schwedens, Spaniens, des Vereinigten Königreichs und Zyperns gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit. Im Falle einer übermässigen Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU-17 (mehr als 10% des Durchschnitts der drei vorangegangenen Jahre) kann die Schweiz bis spätestens 31. Mai 2014 wieder Kontingente einführen (Ventilklausel).

 
Kurzfristige Erwerbstätigkeit
Spezielle Informationen betreffend kurzfristiger Erwerbstätigkeit (z.B. Dienst­leistungs­erbringer) finden Sie hier:

 
Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltskategorien sowie Links zu den verschiedenen Aspekten einer Einwanderung in die Schweiz finden Sie am rechten Rand dieser Seite.