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Internetapplikation Meldeverfahren
Das BFM möchte seinen Benutzern mit dieser Internetapplikation eine unbürokratische, zuverlässige und kostengünstige elektronische Plattform bieten. Mit dieser Internetapplikation sollen die erforderlichen Meldeformulare einfach zugänglich gemacht und rasch an die zuständigen kantonalen Behörden (Ort des Einsatzes in der Schweiz) zur Bearbeitung übermittelt werden können.

Die Meldeformulare können jedoch auch ausgedruckt und auf dem Postweg oder per Telefax an die zuständigen schweizerischen Behörden gesandt werden.

Die Internetapplikation Meldeverfahren speichert keine vertraulichen Informationen lokal auf Ihrem Computer ab, verwendet keine permanent gespeicherten Cookies, keine Java-Applets oder Active-X-Controls.

 
Risiken des Internets
Die von Ihnen ausgefüllten Formulardaten werden verschlüsselt (End-zu-End-Verschlüsselung) von Ihrem Computer bis zu unserem Internetserver übertragen. Die verwendete Verschlüsselung ist eine SSL-Verschlüsselung mit einem 128 Bit starken Schlüssel. Dieses Verschlüsselungsverfahren wird u.a. auch beim Online Banking von den Banken verwendet. Dritte können diese Verschlüsselung nur mit sehr hohem technischem und zeitlichem Aufwand knacken, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass in den Formularen enthaltene vertrauliche Informationen von Dritten gelesen werden können. Wir bitten Sie trotzdem, nur die für die Bearbeitung Ihres Gesuchs (Meldeformulars) absolut notwendigen Daten per Internet an BFM weiterzuleiten.

 

Bearbeiten der Zugriffsdaten
Das Hosting der Internetapplikation Meldeverfahren wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) vorgenommen. Beim Zugriff auf unsere Website werden aus Datensicherheitsgründen Zugriffsdaten, die zu einer Identifizierung führen können, in einem Log-file gespeichert. Dies betrifft namentlich folgende Daten:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name der aufgerufenen Datei
  • Zugriffsstatus (OK, partieller Inhalt, Dokument nicht gefunden usw.)
  • Seite, von der aus der Zugriff erfolgte
  • top-level domain (*.ch, *.fr, *.com usw.)
  • verwendeter Webbrowser
  • verwendetes Betriebssystem

Diese Daten sind vor Unbefugten geschützt und werden nicht an Dritte bekannt gegeben. In der Regel werden sie nach 6 Monaten definitiv gelöscht. Eine personenbezogene Auswertung findet nicht statt. Anonym ausgewertet werden die Daten zu statistischen Zwecken, beispielsweise um festzustellen, an welchen Tagen besonders viele Zugriffe stattfinden.

 

Account Daten
Zur Eröffnung eines Accounts erfragt BFM von der Benutzerin oder vom Benutzer nur die Daten, welche im Rahmen des Meldeverfahrens benötigt werden.

Ihre Account-Daten sind passwortgeschützt. Das heisst, nur Sie haben Zugriff auf Ihre persönlichen Daten. Geben Sie Ihr Passwort deshalb nicht an Dritte weiter und bewahren Sie es sorgfältig auf. Ihr Passwort wird einwegverschlüsselt in der Datenbank abgespeichert; niemand kann Ihr Passwort einsehen. Zudem können Sie Ihre Account Daten unter Verwendung des Benutzernamens und des Passworts jederzeit selbständig bearbeiten.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Es werden von BFM sowie den zuständigen kantonalen Behörden keinerlei virus-relevanten Attachments oder aktive Elemente verschickt.

Sobald Ihre Meldung von den zuständigen kantonalen Behörden abschliessend behandelt worden ist, wird sie aus der Datenbank der Internetapplikation Meldeverfahren gelöscht.

 

Datenschutz
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Die Bearbeitung Ihrer Daten richtet sich nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen*. BFM trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in seinem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich. Bei jeder Bearbeitung von Personendaten beachtet BFM zusätzlich die folgenden datenschutzrechtlichen Grundsätze:

  • Vorhandensein einer gesetzlichen Grundlage
  • Verarbeitung der Personendaten nach Treu und Glauben
  • Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips
  • Zweckgebundenheit des staatlichen Handelns
  • Richtigkeit der Daten

Die genannten gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätze stehen, nach der Entscheidung der Kommission 2000/518/EG vom 26. Juli 2000 betreffend die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in der Schweiz, im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten und gewährleisten für sämtliche Tätigkeiten im Sinne des Artikels 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ein angemessenes Schutzniveau.

 
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, vom verantwortlichen Organ – BFM oder zuständige kantonale Behörden – Auskunft zu verlangen, welche Daten über Sie in dessen Datensammlung bearbeitet werden. Eine allfällige Anfrage hat schriftlich zu erfolgen. Die Identität des Gesuchsstellers ist mittels einer Kopie eines gültigen Identitätsausweises (Pass oder Identitätskarte) zu belegen.

 
Disclaimer
Das Internetportal vom BFM wird mit Sorgfalt bearbeitet und ständig aktualisiert. Dennoch haftet das BFM nur für Schäden, welche im (gesetzlichen) Verantwortungsbereich von BFM liegen. Für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder sonstige indirekte Schäden, die namentlich durch Missbrauch dieses Internetportals, Fehlinformationen oder technische Störungen entstanden sind, haftet das BFM nicht. Für andere Websites, welche mit dieser Webseite verlinkt sind, übernimmt das BFM keine Verantwortung.