Dokumentation / Newsletter
Willkommen in der Schweiz
Informationen für neu Zuziehende
Die Publikation "Willkommen in der Schweiz – Informationen für neu Zuziehende" hat zum Ziel, neu zuziehende Personen zu begrüssen und Grundinformation zum Leben in der Schweiz zu vermitteln. Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz kommen, lassen mit der Migration oft wesentliche Orientierungspunkte ihres bisherigen Lebens im Herkunftsland zurück und treten in eine für sie oftmals unbekannte Gesellschaft ein.
Es handelt es sich um ein Begrüssungsinstrument, welches gesamtschweizerisch geltende Grundwerte, Rechte und Pflichten, integrationsrelevante Botschaften gemäss Gesetzgebung sowie praktische Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen zentralen Lebensbereichen vermittelt. Die Publikation liegt in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch vor.
- Download (973 Kb, pdf)
- Bestellen (BBL Art. Nr. 420.002)
- Französisch (976 Kb, pdf)
- Italienisch (975 Kb, pdf)
- Albanisch (683 Kb, pdf)
- Arabisch (548 Kb, pdf)
- Englisch (973 Kb, pdf)
- Portugiesisch (977 Kb, pdf)
(Oktober 2011)
Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2010 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.
(Dezember 2010)
Die Studie zeigt anhand vertiefender Darstellungen Beispiele des interkulturellen Übersetzens und Vermittelns aus der Praxis, die in ihrem Kontext überzeugen und erfolgversprechend sind. Die Beispiele sollen kantonalen Stellen und Institutionen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich als Anregung dienen und Anhaltspunkte liefern bei der Einführung und Umsetzung von Massnahmen für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln.
Die Studie wurde im Auftrag von INTERPRET, Schweiz. Interessengemeinschaft für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln, von rc consulta Büro für sozial- und bildungspolitische Fragestellungen ausgearbeitet. Sie knüpft an den Bericht «Interkulturelles Übersetzen und Vermitteln im Sozial- und Bildungsbereich» der rc consulta vom März 2010 an (siehe weiter unten).
(vom 22. Dezember 2010)
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2011 die dritte Berichterstattung zur Umsetzung des Massnahmenpakets Integration zur Kenntnis genommen. Für die Begleitung des Massnahmenpakets ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) zuständig. Gemäss Berichterstattung der IAM hat das Massnahmenpaket über die drei Umsetzungsjahre hinweg dazu beigetragen, die Integration als Querschnittaufgabe zu fördern, insbesondere in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Gesundheit. Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments Anpassungen der Integrationsbestrebungen im Ausländergesetz bzw. einen neuen Integrationserlass. Mit dem Ziel, Massnahmen dauerhaft zu verankern, sollen in den Gesetzen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche integrationsspezifische Bestimmungen aufgenommen werden.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2010» (300 Kb, pdf)
(September 2010)
Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2009 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.
Vorläufig Aufgenommene und der schweizerische Arbeitsmarkt
(Mai 2010)
Das BFM und das SECO haben eine Informationsbroschüre «über den Zugang der vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) zum schweizerischen Arbeitsmarkt und über deren Integration in der Schweiz» zusammengestellt.
Im Bewusstsein über die Informationslücken und die Schwierigkeiten, welche vorläufig aufgenommene Personen antreffen, haben die beiden Bundesämter eine Broschüre herausgegeben, welche die Zugangsrechte zu Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Integration dieser Personen seit 2007 klärt. Die Broschüre zeigt den kantonalen Behörden im Migrations- und Integrationsbereich das Verfahren im Falle einer Beschäftigung einer vorläufig aufgenommenen Person auf.
Die Broschüre wird breit gestreut an alle Instanzen, welche sich mit dieser Thematik befassen.
Die Broschüre kann mit untenstehendem Link heruntergeladen werden. Sie wurde in den drei offiziellen Landessprachen publiziert und kann in Druckversion beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) mit der Publikationsnummer 420.060.d bestellt werden.
- Informationsbroschüre: vorläufig Aufgenommene und der schweizerische Arbeitsmarkt (1541 Kb, pdf)
- Druckversion bestellen(Publikationsnummer 420.060.d)
(März 2010)
Interkulturelles Übersetzen stellt sicher, dass in den Fällen – wo dies sinnvoll und nötig ist – eine klare Verständigung zwischen fremdsprachigen Personen und öffentlichen Institutionen stattfinden kann. Dies betrifft vor allem die Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereiche.
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, welche eine Auslegeordnung zum interkulturellen Übersetzen in der Schweiz erstellt. Die Studie soll erste Überlegungen zum Bedarf und zu den Finanzen anstellen, die Frage der Qualitätssicherung und der Vorgehens- und Einsatzweisen thematisieren sowie den Boden für die weiteren Arbeiten vorbereiten.
Diese Untersuchung liegt nun vor in Form der Studie «Interkulturelles Übersetzen und Vermitteln im Sozial- und Bildungsbereich: Aktuelle Praxis und Entwicklungspotenzial» von rc consulta Büro für sozial- und bildungspolitische Fragestellungen, Bern.
Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes
(vom 5. März 2010)
Der Bundesrat hat die bisherige Integrationspolitik des Bundes aus einer Gesamtsicht überprüft und den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes gut geheissen. Die geltende Integrationspolitik soll durch Verbesserungen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Der Gedanke der Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grundauftrag der zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Ebenfalls soll die spezifische Integrationsförderung weiterentwickelt werden.
(vom 16. Dezember 2009)
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2010 die zweite Berichterstattung zur Umsetzung des Massnahmenpakets Integration (Bericht Integrationsmassnahmen 2007) zur Kenntnis genommen. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration IAM unter der Federführung des Bundesamts für Migration BFM ist für die Gesamtkoordination der Umsetzung zuständig.
Gemäss Berichterstattung 2009 der IAM steht der grösste Teil der Massnahmen, welche am 22. August 2007 vom Bundesrat verabschiedet wurden, weiterhin planmässig in Umsetzung. Auch haben die Arbeiten der IAM dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen.
Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen Bericht zur Frage der Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes in Erfüllung der Motion Schiesser «Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe» (06.3445) wie der Motion der sozialdemokratischen Fraktion «Aktionsplan Integration» (06.3765). Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Berichterstattung der IAM fliessen in diese Arbeiten ein.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2009» (301 Kb, pdf)
(Oktober 2009)
Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2008 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.
Bericht und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK
(vom 29. Juni 2009)
An der Sitzung vom 29. Juni 2009 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik zur Kenntnis genommen und die Empfehlungen verabschiedet. Der Bericht und die Empfehlungen dienen den Trägern der TAK – d.h. dem Bundesrat, den Kantonsregierungen sowie den Städte- und Gemeindeexekutiven – sowie allenfalls weiteren Akteuren als Grundlage für ihre jeweilige Integrationspolitik und
(vom 15. Dezember 2008)
Der Bericht Integrationsmassnahmen vom 22. August 2007 stellt die Grundlage der Integrationsförderungspolitik des Bundes dar. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration IAM – unter der Federführung des Bundesamts für Migration BFM – begleitet die Umsetzung der 45 geplanten Massnahmen laufend. Die erste Berichterstattung der IAM ist vom Bundesrat am 14. Januar 2009 zur Kenntnis genommen worden. Gemäss Bestandesaufnahme der IAM steht der grösste Teil der Massnahmen planmässig in Umsetzung. Die Arbeiten der Umsetzungsorganisation haben dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen. Das Massnahmenpaket und die Arbeiten der Umsetzungsorganisation werden von den Partnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft weitgehend als zielführend erachtet.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2008» (259 Kb, pdf)
(November 2008)
Zur Förderung der beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen hat das Bundesamt für Migration 2006 und 2007 mit je rund 3 Millionen Franken zusätzliche Massnahmen finanziert. Mit diesen Mitteln konnten 33 respektive 31 Projekte durchgeführt werden, an denen insgesamt 867 respektive 932 Personen teilgenommen haben. Die beiliegenden zwei Berichte geben eine Übersicht über die durchgeführten Aktivitäten und deren Besucher, die erzielten Resultate sowie über die sich daraus ergebenden Empfehlungen.
(September 2008)
2006 hat das Bundesamt für Migration in Zusammenarbeit mit Wirtschafts- und Branchenverbänden das Pilotprojekt «Flüchtlingsanlehre» lanciert, um Erkenntnisse über die berufliche Integration von Flüchtlingen zu gewinnen. Über fünfzig anerkannte Flüchtlinge haben seither an Qualifizierungs- und Sprachförderungsmassnahmen im Hotel- und Gastrobereich, in der Logistikbranche, im Baugewerbe, im Haushalt und im Verkauf teilgenommen. Jeder zweite Teilnehmer hat im Anschluss eine Stelle gefunden. Verschiedene Begleitstudien bringen neue Erkenntnisse und Empfehlungen.
- Gesamtschlussbericht über die 3 Pilote «Logistik», «Overall» und «Gastro» (456 Kb, pdf)
- Synthesebericht: Erkenntnisse und Empfehlungen (80 Kb, pdf)
- Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen: Studie über erfolgversprechende Faktoren (472 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 18. September 2008
(vom 21. April 2008)
Der Schlussbericht «Controlling der Integration von Flüchtlingen» ist das Ergebnis einer seit 2002 bestehenden Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht behandelt die Bereiche berufliche und soziale Integration, Gesundheit und Spracherwerb von B-Flüchtlingen, die der finanziellen Zuständigkeit des Bundes unterstehen. Die zugrunde liegenden Daten wurden in den Jahren 2005 / 2006 in 21 Kantonen gesammelt. Die Studie zeigt neue Perspektiven über die Situation der Flüchtlinge in der Schweiz auf und enthält Empfehlungen, wie diese verbessert werden könnte.
Integrationspolitischer Aktionsplan beschlossen
(vom 22. August 2007)
Der Bundesrat hat am 30. August 2006 den Integrationsbericht des BFM (Juli 2006) zur Kenntnis genommen und alle zuständigen Bundesstellen beauftragt, in ihren Bereichen mögliche Massnahmen zu entwickeln. Die Koordination dieses Bundesratsauftrags Integrationsmassnahmen lag beim BFM.
Am 22. August 2007 hat der Bundesrat einen integrationspolitischen Aktionsplan in der Form des Berichts Integrationsmassnahmen 2007 verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von über 40 konkreten Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit sowie im Bereich der Quartierentwicklung.
Zum Bericht und Massnahmenpaket, welches von verschiedenen zuständigen Ämtern und Departementen unter der Federführung des Bundesamts für Migration entwickelt worden ist, gehört auch eine neue Umsetzungs- und Koordinationsorganisation. Zuständig für die Koordination der Integration und die Begleitung der Massnahmen ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen IAM unter dem Vorsitz des BFM, in welcher alle betroffenen Bundesstellen vertreten sind.
- Bericht Integrationsmassnahmen (606 Kb, pdf)
- Anhang «Massnahmenpaket» (492 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 22. August 2007
«Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz»
(vom 30. August 2006)
Der Bericht des Bundesamtes für Migration gibt eine Übersicht zum IST-Zustand der Integration, indem er Fakten und Ursachen der Probleme, die zuständigen Stellen und ihre wichtigsten bestehenden Massnahmen aufzeigt, das Ausmass der Risikogruppen abschätzt sowie den Handlungsbedarf (mögliche Massnahmen) darlegt. Er definiert das Ziel bzw. den SOLL-Zustand der Integration als dann erreicht, wenn zugewanderte Personen gleiche Chancen haben wie Schweizerinnen und Schweizer, welche sich in der gleichen gesellschaftlichen Situation befinden. Der Bericht kommt zur Schlussfolgerung, dass das Zusammenleben im Grossen und Ganzen gut funktioniert und Verbesserungen prioritär in den Bereichen Bildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration und beim Zusammenleben im Wohngebiet anzusetzen haben.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat im Auftrag des Bundesamtes für Migration eine Untersuchung zu integrativen Modellen in ausgewählten europäischen Ländern durchgeführt. Für die Studie ausgewählt wurden England, Schottland, die Niederlande, Schweden und Dänemark. Der Fokus des Berichtes liegt auf der beruflichen Integration. Beschrieben werden die verschiedenen Elemente der Programme und deren Erfolg aus der Sicht von Schlüsselakteuren. Der Bericht enthält u.a. ein Grundlagenkapitel für jedes untersuchte Land.
- Zwischen Verpflichtung und Förderung (691 Kb, pdf)

