FAQ – Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zur Integration
Fragen zur Integration im Alltag
Fragen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen + vorläufig aufgenommenen Personen
Fragen zur Förderung von Integrationsprojekten
Fragen zur Integration von ausländischen Angehörigen von Schweizerinnen/Schweizern
Fragen zur Integration im Bewilligungsverfahren
Fragen zur Integrationsvereinbarung
Fragen zur Integration im Alltag
Fragen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen + vorläufig aufgenommenen Personen
Fragen zur Förderung von Integrationsprojekten
Fragen zur Integration von ausländischen Angehörigen von Schweizerinnen/Schweizern
Fragen zur Integration im Bewilligungsverfahren
Fragen zur Integrationsvereinbarung
10. Ich möchte ein Projekt aufziehen, das Asylsuchende in ihrer Integration unterstützt. Wo kann ich dafür Unterstützung beantragen?
Asylsuchende Personen erhalten bei ihrer Ankunft in die Schweiz den Aufenthaltsstatus N. Dieser Status ist provisorisch; diesen Personen steht keine Integrationsförderung des Bundes zu.
Die Integrationsmassnahmen im hängigen Asylverfahren beziehen sich lediglich auf Spracherwerb, Kulturvermittlung und Beschäftigungsprogramme und werden durch kantonale Stellen durchgeführt.
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