FAQ – Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Integration im Alltag
Fragen zur Integration von anerkannten Flüchtlingen + vorläufig aufgenommenen Personen
Fragen zur Förderung von Integrationsprojekten
Fragen zur Integration von ausländischen Angehörigen von Schweizerinnen/Schweizern
Fragen zur Integration im Bewilligungsverfahren
Fragen zur Integrationsvereinbarung
Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern bzw. Ehegatten müssen bei der Einreise keine Sprachfähigkeiten nachweisen. Es ist aber sehr wichtig, dass die nachziehende Person sich schnell selbstständig – unabhängig von ihrem Schweizer Partner – im Schweizer Alltag zurechtfinden kann. Deshalb empfehlen wir dringlich, dass Ihre Angehörigen schnell einen Sprachkurs absolvieren und die neu erworbenen Kenntnisse auch im Alltag anwenden.
Für mehr Informationen über das Sprachkursangebot in Ihrem Kanton bzw. Ihrer Gemeinde möchten wir Sie auf die kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen verweisen. Adresslisten finden Sie auf unserer Webseite unter dem Stichwort Themen – Integration – Weiterführende Adressen.
Weiterführende Adressen
Weiterführende Informationen über den Familiennachzug von Schweizerinnen und Schweizern entnehmen Sie unserer Website unter folgendem Link:
Weisungen zum Familiennachzug (317 Kb, pdf)
