Integrationsförderung in den Regelstrukturen
Integration ist in erster Linie eine Aufgabe der bestehenden Strukturen wie den Schulen, der Berufsbildungsinstitutionen, den Betrieben oder den Institutionen des Gesundheitswesens und findet auf den drei politischen Ebenen, d.h. Bund, Kantone und Gemeinden statt. Um eine kohärente Integrationspolitik zu gewährleisten, kommt der Abstimmung der unterschiedlichen Massnahmen in diesen Bereichen eine wichtige Bedeutung zu. Sondermassnahmen für Ausländerinnen und Ausländer sollen nur der ergänzenden Unterstützung dienen.
Das Gesetz überträgt dem Bundesamt für Migration einen Koordinationsauftrag (Art. 57 AuG und Art. 8 VIntA). Ziel ist es, die Massnahmen der Bundesstellen zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer aufeinander abzustimmen. Im Vordergrund steht dabei eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen der Berufsbildung, der Arbeitslosenversicherung sowie des Gesundheitswesens.
Eine Koordinationsfunktion wird dem Bundesamt für Migration auch im Verhältnis zu den Kantonen und Gemeinden übertragen, damit ein verbesserter Meinungs- und Erfahrungsaustausch sichergestellt werden kann. Die Kantone wie eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben zu diesem Zweck eine Ansprechstelle für Integrationsfragen bezeichnet. Am 13. Februar 2003 haben sich diese Stellen zur Schweizerischen Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) zusammengeschlossen.
Weitere Informationen zur Koordination:
(vom 22. Dezember 2010)
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2011 die dritte Berichterstattung zur Umsetzung des Massnahmenpakets Integration zur Kenntnis genommen. Für die Begleitung des Massnahmenpakets ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) zuständig. Gemäss Berichterstattung der IAM hat das Massnahmenpaket über die drei Umsetzungsjahre hinweg dazu beigetragen, die Integration als Querschnittaufgabe zu fördern, insbesondere in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Gesundheit. Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments Anpassungen der Integrationsbestrebungen im Ausländergesetz bzw. einen neuen Integrationserlass. Mit dem Ziel, Massnahmen dauerhaft zu verankern, sollen in den Gesetzen der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche integrationsspezifische Bestimmungen aufgenommen werden.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2010» (300 Kb, pdf)
(vom 16. Dezember 2009)
Der Bundesrat hat am 27. Januar 2010 die zweite Berichterstattung zur Umsetzung des Massnahmenpakets Integration (Bericht Integrationsmassnahmen 2007) zur Kenntnis genommen. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration IAM unter der Federführung des Bundesamts für Migration BFM ist für die Gesamtkoordination der Umsetzung zuständig.
Gemäss Berichterstattung 2009 der IAM steht der grösste Teil der Massnahmen, welche am 22. August 2007 vom Bundesrat verabschiedet wurden, weiterhin planmässig in Umsetzung. Auch haben die Arbeiten der IAM dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen.
Zurzeit erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen Bericht zur Frage der Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes in Erfüllung der Motion Schiesser «Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe» (06.3445) wie der Motion der sozialdemokratischen Fraktion «Aktionsplan Integration» (06.3765). Die Erkenntnisse aus der vorliegenden Berichterstattung der IAM fliessen in diese Arbeiten ein.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2009» (301 Kb, pdf)
(vom 15. Dezember 2008)
Der Bericht Integrationsmassnahmen vom 22. August 2007 stellt die Grundlage der Integrationsförderungspolitik des Bundes dar. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration IAM – unter der Federführung des Bundesamts für Migration BFM – begleitet die Umsetzung der 45 geplanten Massnahmen laufend. Die erste Berichterstattung der IAM ist vom Bundesrat am 14. Januar 2009 zur Kenntnis genommen worden. Gemäss Bestandesaufnahme der IAM steht der grösste Teil der Massnahmen planmässig in Umsetzung. Die Arbeiten der Umsetzungsorganisation haben dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Partnern zu vertiefen. Das Massnahmenpaket und die Arbeiten der Umsetzungsorganisation werden von den Partnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft weitgehend als zielführend erachtet.
- Bericht «Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2008» (259 Kb, pdf)
Integrationspolitischer Aktionsplan beschlossen
(vom 22. August 2007)
Der Bundesrat hat am 30. August 2006 den Integrationsbericht des BFM (Juli 2006) zur Kenntnis genommen und alle zuständigen Bundesstellen beauftragt, in ihren Bereichen mögliche Massnahmen zu entwickeln. Die Koordination dieses Bundesratsauftrags Integrationsmassnahmen lag beim BFM.
Am 22. August 2007 hat der Bundesrat einen integrationspolitischen Aktionsplan in der Form des Berichts Integrationsmassnahmen 2007 verabschiedet. Der Bericht enthält ein Paket von über 40 konkreten Massnahmen, in erster Linie aus den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit sowie im Bereich der Quartierentwicklung.
Zum Bericht und Massnahmenpaket, welches von verschiedenen zuständigen Ämtern und Departementen unter der Federführung des Bundesamts für Migration entwickelt worden ist, gehört auch eine neue Umsetzungs- und Koordinationsorganisation. Zuständig für die Koordination der Integration und die Begleitung der Massnahmen ist die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen IAM unter dem Vorsitz des BFM, in welcher alle betroffenen Bundesstellen vertreten sind.
- Bericht Integrationsmassnahmen (606 Kb, pdf)
- Anhang «Massnahmenpaket» (492 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 22. August 2007
«Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz»
(vom 30. August 2006)
Der Bericht des Bundesamtes für Migration gibt eine Übersicht zum IST-Zustand der Integration, indem er Fakten und Ursachen der Probleme, die zuständigen Stellen und ihre wichtigsten bestehenden Massnahmen aufzeigt, das Ausmass der Risikogruppen abschätzt sowie den Handlungsbedarf (mögliche Massnahmen) darlegt. Er definiert das Ziel bzw. den SOLL-Zustand der Integration als dann erreicht, wenn zugewanderte Personen gleiche Chancen haben wie Schweizerinnen und Schweizer, welche sich in der gleichen gesellschaftlichen Situation befinden. Der Bericht kommt zur Schlussfolgerung, dass das Zusammenleben im Grossen und Ganzen gut funktioniert und Verbesserungen prioritär in den Bereichen Bildung und Arbeit sowie bei der sozialen Integration und beim Zusammenleben im Wohngebiet anzusetzen haben.
