Spezifische Integrationsförderung

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Die spezifische Integrationsförderung wirkt ergänzend zu den Bemühungen in den Regelstrukturen. Spezifische Integrationsförderung bezweckt einerseits, mit fachlicher Beratung, Expertise und Projektbegleitung die Qualitätssicherung der Integrationsförderung in den Regelstrukturen zu unterstützen (z.B. durch interkulturelle Übersetzung in heiklen Situationen namentlich des Gesundheitsbereichs oder durch Weiterbildung von Fachpersonen im Umgang mit bestimmten Zielgruppen). Andererseits dient sie dazu, Lücken zu schliessen. Diese bestehen namentlich dort, wo die notwendigen Voraussetzungen zum Zugang zu den Regelstrukturen nicht gegeben sind (z.B. Sprachförderung und berufliche Integration für bestimmte Personengruppen, wie Flüchtlinge, spät nachgezogene Jugendliche oder Eltern in der Kindererziehung) oder in welchen sie die Regelstrukturen für eine kleine Gruppe mit spezifischen Anforderungen sinnvoll ergänzen (z.B. Massnahmen für traumatisierte Personen aus dem Asylbereich).
  

 
Gewährleistung der spezifischen Integrationsförderung des Bundes ab 2012

Gestützt auf den Bericht des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes vom 5. März 2010 Bericht des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes vom 5. März 2010 und einen entsprechenden Entscheid des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements vom 3. Mai 2010 nimmt das Bundesamt für Migration in Absprache mit seinen Partnern in den Kantonen und Städten die notwendigen Schritte für die Neuausrichtung der spezifischen Integrationsförderung des Bundes (kantonale Integrationsprogramme) vor. Um eine sorgfältige Planung zu gewährleisten und den Kantonen zur Entwicklung der kantonalen Strategien und Integrationsprogramme genügend Zeit einzuräumen, ist nach Ablauf des Schwerpunkteprogammes 2008 bis 2011 eine zweijährige Übergangsphase vorgesehen. In dieser Zeit soll das laufende Schwerpunkteprogramm im Wesentlichen weitergeführt werden.

 
Schwerpunkteprogramm 2008-2011

Der Bund leistet seit 2001 finanzielle Beiträge an vielfältige Integrationsaufgaben. Gestützt auf Art. 55 AuG steckt das Schwerpunkteprogramm, des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 26. März 2007 jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode den inhaltlichen Rahmen der Massnahmen ab, die über den Integrationskredit im Umfang von jährlich ca. 14 Mio. Franken (ab 2009: 16 Mio. Franken) durch den Bund mitfinanziert werden.

Die Bundesbeiträge werden in erster Linie durch die Kantone verwaltet, welche die notwendigen Integrationsmassnahmen vor Ort koordinieren und sich auch ihrerseits finanziell engagieren. In diesem Zusammenhang schliesst der Bund mit den Kantonen langfristige Programmvereinbarungen ab, welche sowohl gesamtschweizerische Entwicklungen vorgeben als auch Handlungsspielraum für lokale Bedürfnisse ermöglichen.

Die Schwerpunkte 2008 bis 2011 umfassen:

  • Sprache und Bildung: Wichtigkeit des Spracherwerbs, des beruflichen Fortkommens, der Gesundheitsversorgung sowie von Massnahmen zur Erleichterung des Zusammenlebens und des gegenseitigen Verständnisses (SP 1).
  • Fachstellen Integration: Die Kompetenzzentren Integration und die Vermittlungsstellen für interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer sind die zentralen Anlaufstellen für neu eingereiste Migrantinnen und Migranten, für Behörden und Organisationen, welche für Integrationsanliegen zuständig sind (SP 2A und 2B).
  • Modellvorhaben: Modellvorhaben sollen Erkenntnisse von gesamtschweizerischer, übertragbarer und praxisrelevanter Bedeutung generieren (SP 3).

 
Integrationspauschalen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Seit Beginn des Übergangsjahres 2008 in der Integrationsförderung zahlt der Bund den Kantonen pro neu anerkannten Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Die Integrationspauschale ist zweckgebunden und dient in erster Linie der Förderung der beruflichen Integration und dem Erwerb einer Landessprache. Die Integrationspauschale wurde im Rahmen der umfassenden Neugestaltung des Finanzierungssystems des Bundes im Asylbereich eingeführt. Seit 2008 gelten auch vorläufig Aufgenommene als explizite Zielgruppe der Integration. Mit den neuen pauschalen Beiträgen an die Integrationskosten der Kantone hat der Bund seine bis Ende 2007 praktizierte Integrationsförderung beendet; diese beruhte auf einem System verschiedener Pauschalen sowie der Einzelprojektförderung, welche die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) im Auftrag des BFM durchführte.

Im Jahre 2009 hat der Bund den Kantonen in Form von Integrationspauschalen rund 36 Millionen Franken ausbezahlt.
  

 
Bericht Integrationsförderung des Bundes 2010

(Oktober 2011)

Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2010 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.

 
Bericht Integrationsförderung des Bundes 2009

(September 2010)

Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2009 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.

 
Bericht Integrationsförderung des Bundes 2008

(Oktober 2009)

Der vom Bundesamt für Migration BFM veröffentlichte Jahresbericht 2008 «Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen» zeigt die vom Bund mitfinanzierten Aktivitäten auf, um Migrantinnen und Migranten besser zu integrieren.