Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik

Zurück zur Seite «Schweizerische Integrationspolitik»
Ausschreibung «Entwicklung kantonaler Integrationsprogramme und begleitende Massnahmen (EKIM)»
zu Handen der kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen
(vom 20. Mai 2010)
 
Mit dem Ziel, die kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen bei der Planung der zukünftigen Integrationsförderung gemäss Bericht Schiesser zu unterstützen und eine möglichst hohe Qualität der Integrationsprogramme zu erzielen, lanciert das BFM die vorliegende Ausschreibung «Entwicklung der kantonalen Integrationsprogramme und begleitende Massnahmen». Mit der Ausschreibung werden Massnahmen unterstützt, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der spezifischen Integrationsförderung im Kanton leisten. Diese können sowohl bei den Angeboten wie bei der Organisation und den Abläufen ansetzen. Auch werden die Kantone über die Ausschreibung darin unterstützt, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden voranzutreiben.

 
Bundesrat will Integration verstärken:

Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes
(vom 5. März 2010)

Der Bundesrat hat die bisherige Integrationspolitik des Bundes aus einer Gesamtsicht überprüft und den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes gut geheissen. Die geltende Integrationspolitik soll durch Verbesserungen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Der Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird, bleibt zentral. Der Gedanke der Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher Grundauftrag der zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Ebenfalls soll die spezifische Integrationsförderung weiterentwickelt werden.

 
Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik:

Bericht und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK
(vom 29. Juni 2009)

An der Sitzung vom 29. Juni 2009 hat die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) den Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik zur Kenntnis genommen und die Empfehlungen verabschiedet. Der Bericht und die Empfehlungen dienen den Trägern der TAK – d.h. dem Bundesrat, den Kantonsregierungen sowie den Städte- und Gemeindeexekutiven – sowie allenfalls weiteren Akteuren als Grundlage für ihre jeweilige Integrationspolitik und -förderung und tragen so zu einer höheren gesamtschweizerischen Kohärenz der Integrationspolitik bei.