Internationale Verträge
Das Bundesamt für Migration ist für den Abschluss von bilateralen Abkommen in folgenden Bereichen verantwortlich: Rückübernahme, Migration (im Allgemeinen), Visumerleichterung, Visumbefreiung von InhaberInnen von Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen, Visumbefreiung von InhaberInnen von ordentlichen Pässen, Stagiaires und Migrationspartnerschaften. Die rechtliche Grundlage für diese Abkommen bildet Art. 100 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Der Bundesrat ist ermächtigt, mit anderen Staaten solche Abkommen selbständig, d.h. ohne parlamentarisches Genehmigungsverfahren, abzuschliessen.
