Prävention irregulärer Migration (PiM)
Projekte zur Prävention irregulärer Migration können an den verschiedenen Ursachen der irregulären Migration ansetzen und somit verschiedene Projektkategorien abdecken:
- Verbesserung der Lebensbedingungen
- Förderung der menschlichen Sicherheit
- Kommunikation/Information
- Migrationsspezifische Partnerschaften/Dialog/Forschung
- Behördenentwicklung im Migrationsmanagement
- Rückkehrunterstützung
Das BFM hat in den letzten Jahren in diesen Bereichen in Zusammenarbeit mit der DEZA oder mit IOM Projekte umgesetzt.
Per 1. Januar 2008 wurde im Asylgesetz (AsylG) eine gesetzliche Grundlage für den Bereich PiM geschaffen.
Gemäss Artikel 93 Absatz 2 AsylG können „Programme im Ausland auch das Ziel verfolgen, einen Beitrag zur Prävention irregulärer Migration (PiM) zu leisten. Programme zur Prävention irregulärer Migration sind solche, die kurzfristig zur Minderung des Risikos einer Primär- oder Sekundärmigration in die Schweiz beitragen“. Im Artikel 71 Absatz 4 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wird konkretisiert: "Als Programm im Ausland gelten ebenfalls Massnahmen, die in Herkunfts- oder Transitländern zur Prävention irregulärer Migration in die Schweiz beitragen, zum Beispiel die Durchführung von Informations- und Aufklärungskampagnen für Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich."
Projekte im Rahmen des Mandats des PT PiM verfolgen folgendes Hauptziel:
- Ein kurzfristiger Beitrag auf operationeller Ebene zur Minderung von irregulärer Migration wird geleistet
Konkret fallen folgende Projekte in die Kategorie PiM:
- Informations- oder Aufklärungskampagnen für potenzielle Migrantinnen und Migranten
- Unterstützung für irreguläre Migrantinnen und Migranten bei der Rückkehr aus einem Transitland (Projekte für "stranded migrants")
