Rückkehrhilfe AuG
Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) am 1. Januar 2008 haben Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit der Gefahr der Ausbeutung besonders ausgesetzt sind (ausschliesslich Cabaret-Tänzerinnen und -Tänzer) sowie Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel Zugang zur Rückkehrhilfe (Art. 60 AuG).
Gestützt auf die neuen gesetzlichen Grundlagen hat das Bundesamt für Migration (BFM) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ein Pilotprojekt durchgeführt. Das Projekt richtete sich an Opfer und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel sowie an Cabaret-Tänzerinnen und -Tänzer, die in der Schweiz ausgebeutet wurden. Ziel war es, anspruchsberechtigte Personen bei der freiwilligen Rückkehr und bei der Reintegration in ihrem Herkunftsstaat zu unterstützen. Die Pilotphase dauerte vom 1. April 2008 bis 31. März 2010.
Aufgrund der Ergebnisse des Pilotprojekts hat das Bundesamt für Migration entschieden, das Pilotprojekt per 1. April 2010 in ein unbefristetes Rückkehrhilfeangebot zu überführen.
- Rundschreiben 1 zu Weisung III / 4.2: Pilotprojekt Rückkehrhilfe AuG (1. April 2008) (47 Kb, pdf)
- Pilotprojekt Rückkehrhilfe AuG: Informationen zum Zwischenstand (26. Mai 2009) (38 Kb, pdf)
- Zusammenfassung Schlussbericht Pilotprojekt (51 Kb, pdf)
- Rundschreiben 6 zu Weisung III / 14.2: Rückkehrhilfe für Opfer von Menschenhandel und Cabaret-Tänzerinnen in einer Ausbeutungssituation (1. April 2010) (57 Kb, pdf)
- Anhang zum Rundschreiben 6: Antragsformular (157 Kb, doc)
- Merkblatt (68 Kb, pdf)
Das BFM unterstützt Projekte zur Bekämpfung des Menschenhandels in Herkunftsländern von Betroffenen (Strukturhilfe). Die Auswahl der Projekte erfolgt in Zusammenarbeit mit der DEZA.
