FAQ – Häufig gestellte Fragen
Visa- und Grenzkontrollbereich
Dublin-Verfahren
Worum geht es beim Dublin-Verfahren?
Das Dublin-Verfahren vereinheitlicht nicht das Asyl- und Wegweisungsverfahren im Dublin-Raum, sondern regelt lediglich die Zuständigkeit eines bestimmten Dublin-Staates für dasselbe. Dabei findet das nationale Recht des zuständigen Dublin-Staates Anwendung. Der Dublin-Raum wird dereinst 31 Staaten umfassen, nämlich die 27 Staaten der Europäischen Union, Norwegen, Island und die Schweiz sowie voraussichtlich ab Sommer 2010 das Fürstentum Liechtenstein.
Grundlage des Dublin-Verfahrens bilden im Wesentlichen zwei Verordnungen des Rates und der Kommission, welche die Zuständigkeitskriterien eines Dublin-Staates für die Prüfung eines Asylgesuchs festschreiben.
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