FAQ – Häufig gestellte Fragen

Visa- und Grenzkontrollbereich

Dublin-Verfahren

Was ändert sich für die Asylsuchenden?
Asylsuchende können nach wie vor um Schutz vor Verfolgung in einem Dublin-Staat nachsuchen. Gestützt auf das System Dublin kann es jedoch sein, dass ein anderer Dublin-Staat für das Asylverfahren zuständig ist und dieser abschliessend über das Asylgesuch entscheidet. Die asylsuchende Person hat nach einem abschlägigen Asylentscheid nicht mehr die Möglichkeit, in einem anderen Dublin-Staat erneut ein Asylverfahren anzustrengen. Zwar kann eine asylsuchende Person in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen, aber dieses wird nicht mehr materiell geprüft.

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