FAQ – Häufig gestellte Fragen
Visa- und Grenzkontrollbereich
Dublin-Verfahren
Eurodac
Für welchen Zeitraum werden die Fingerabdrücke gespeichert?
Je nach Personenkategorie werden Fingerabdrücke für 10 Jahre (Asylgesuche) oder für 2 Jahre (illegale Einreisen in den Dublin Raum) gespeichert. Fingerabdrücke von Personen, die sich illegal in einem Dublin Staat aufhalten, werden nicht gespeichert sondern nur für einen Vergleich an Eurodac übermittelt. Diese Speicherfristen entsprechen den schweizerischen Fristen für Asylsuchende.
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