Advance Passenger Information (API)

Flugpassagierdaten

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Das BFM verlangt, gestützt auf Art. 104 AuG, von Fluggesellschaften für ausgewählte Non-Schengen-Flüge vor dem Abflug die Übermittlung von Passagierdaten (Personalien, Angaben zum Reisedokument und zum Flug) und leitet diese Informationen den Grenzkontrollorganen weiter.

Diese können die Flugzeit nutzen, um bereits erste Abklärungen zu tätigen, welche auch eine Abfrage in den für die Grenzkontrolle relevanten Datenbanken beinhalten können. Damit wird ein Beitrag zur Verbesserung der Grenzkontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung geleistet. Die übermittelten Daten werden nach 24 Stunden gelöscht.