Aussengrenzenfonds

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Der europäische Aussengrenzenfonds ist eines von vier finanziellen Instrumenten des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“. Ziel des Programms ist, die Zuständigkeiten, die sich aus der Einführung der integrierten Verwaltung der EU-Grenzen sowie aus der Umsetzung einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik ergeben, gerecht auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.

Mit dem Aussengrenzenfonds wird ein Mechanismus der finanziellen Solidarität geschaffen: Es sollen jene Staaten unterstützt werden, welche durch die Umsetzung gemeinsamer Regeln bei der Kontrolle und Überwachung der Aussengrenzen sowie bei der Visapolitik für die Gemeinschaft langfristig eine schwere finanzielle Last tragen müssen. Das Budget des Fonds für den Zeitraum 2007–2013 beläuft sich auf insgesamt 1820 Millionen Euro.

Die Entscheidung zur Einrichtung des Aussengrenzenfonds stellt für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands dar.

Aufgrund der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung muss die Schweiz jährlich einen finanziellen Beitrag leisten. Im Gegenzug erhält die Schweiz jedes Jahr eine bestimmte Summe zugewiesen. Diese wird gemäss den Kriterien berechnet, die in den Rechtsakten zum Fonds festgelegt sind. Die zugewiesene Summe dient der Finanzierung von Massnahmen und Projekten auf nationaler, länderübergreifender oder gemeinschaftlicher Ebene.

Für die schweizerische Beteiligung am Fonds ist das BFM die zuständige Behörde.